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Donnerstag, 03.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Stadtrat: Streit um Neujahrsempfänge

Im Januar ist die Zeit der traditionellen Neujahrsempfänge. In Augsburg bekamen dafür Parteien, Wählervereinigungen und Einzelstadträte den Oberen Fletz des Rathauses kostenfrei zur Verfügung gestellt. So war das zumindest bisher.

Von Siegfried Zagler

Stadtratssitzung im Oberen Fletz - Foto © DAZ

Stadtratssitzung im Oberen Fletz – Foto © DAZ

Eine großzügige Geste der Stadt, die damit auf 2.500 Euro Saalmiete pro Veranstaltung verzichtet. Unter OB Paul Wengert und unter der Ägide von OB Kurt Gribl war es für die Einzelstadträte Beate Schabert-Zeidler (Pro Augsburg) und Peter Grab (WSA) noch möglich, sich selbst und ihre politischen Gruppierungen kostenfrei im Oberen Fletz des Rathauses zu präsentieren. Das Gleichheitsprinzips bei der Berichterstattung sorgte dafür, dass auch die Kleinen im Stadtrat respektable mediale Resonanz erhielten.

OB Eva Weber hat nun das Paritätsprinzip zugunsten eines Majoritätsprinzips abgeschafft. So wurde das zumindest von Augsburgs Oberbürgermeisterin auf der vergangenen Stadtratssitzung dargestellt. Kostenfreie Neujahrsempfänge im Rathaus seien nur noch für Gruppierungen in Fraktionsstärke möglich, so Weber. Damit dürfen nur noch Gruppierungen ab vier Stadträten das Rathaus für ihre Neujahrsempfänge nutzen.

Wollen also die Vertreter der kleineren Gruppierungen wie Roland Wegner (V-Partei³), Bruno Marcon (Augsburg in Bürgerhand), Lisa McQueen (Die Partei), Raphael Brandmiller (Generation Aux) und Peter Grab (Wir sind Augsburg) in den Oberen Fletz, müssen sie dafür 2.500 Euro an die Stadt abführen. Diese nicht in der Benutzungsordnung des Rathauses festgelegte Neuerung haben die Fraktionsvertreter mit der Oberbürgermeisterin offenbar im Ältestenrat im Herbst 2021 ausgehandelt, ohne Einbindung der Einzelstadträte, die nun gegen diese veränderte Regelung Sturm laufen und mit Klage vor dem Verwaltungsgericht drohen.

Roland Wegner – Foto: privat

Stadtrat Roland Wegner hatte den Fall im September 2022 der Regierung von Schwaben zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Informationen der DAZ trägt die Aufsichtsbehörde die Rechtsauffassung der städtischen Justiziare grundsätzlich mit. Wie den Stadträten vor einigen Tagen per Mail von der Stadt mitgeteilt wurde, hatte die Regierung von Schwaben der Verwaltung jedoch zusätzliche Hinweise gegeben, dass die bisherige Praxis rechtlich nicht ganz unproblematisch sei, was nun wohl dazu führen soll, dass Einzelstadträte auch nicht mehr gegen Bezahlung den Oberen Fletz für einen Neujahrsempfang nutzen dürfen. Zumindest nicht aus dem von der Stadt Augsburg bezahlten Geschäftskostenzuschuss, der für Einzelstadträte derzeit bei monatlichen 426 Euro liegt.

Sollte dies der aktuelle Status quo für die politische Nutzung des Rathauses sein, würde nach Rechtsauffassung von Roland Wegner der Tatbestand der ungleichen Praxis in Sachen Kostenfreiheit “eine nicht einmal verdeckte sondern offene und illegale Parteienfinanzierung bedeuten.”

“Wie solle man es denn anders verstehen?”, so Wegner, “wenn für die CSU Ilse Aigner spricht, die Grünen mit ihrer Spitzenkandidatin Katharina Schulze aufwarten und die Augsburger SPD unverhohlen Werbung für ihre Direktkandidaten zur Landtagswahl machen, im kostenlos überlassenen Rathaus.”

Die großen Parteien würden das kostenlose Angebot von Oberbürgermeisterin Weber schwerpunktmäßig für Parteiwerbung an prominenter Stelle der Stadt nutzen. Mit demokratischer Chancengleichheit im politischen Wettbewerb habe das nichts zu tun, so Wegner, der gegenüber der DAZ erklärte, dass er Rechtsmittel gegen diese Regelung einlegen werde, sollte es kein Einlenken geben: “Es wäre nicht das erste Mal, dass das Verwaltungsgericht Augsburg eine andere Meinung als Stadtverwaltung oder Regierung von Schwaben vertritt.”



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