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Donnerstag, 24.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Bürgerversammlungen

Stadtteilbezogene Bürgerversammlungen im April

Am Montag, 8. April lädt die Stadt Augsburg zur Bürgerversammlung für Pfersee und das Antonsviertel in die Westparkgrundschule ein.
Am Donnerstag, den 11. April findet die Bürgerversammlung für Oberhausen und Bärenkeller in im Pfarrsaal St. Konrad statt.

Bei den zwei stadtteilbezogenen Bürgerversammlungen besteht die Gelegenheit, direkt mit der Stadtregierung und der Stadtverwaltung zu sprechen. Bürgerinnen und Bürger können Fragen zu stellen, sich über den Stand von Projekten informieren, Ideen und Anregungen äußern, Bedenken vorzutragen und auch Anträge einzureichen, die die Verwaltung überprüfen und über die im Stadtrat abgestimmt werden soll. Dazu sagt Oberbürgermeisterin Weber: „Niemand kennt sich in den einzelnen Stadtteilen besser aus als die Bewohnerschaft, das sind die Expertinnen und Experten vor Ort und damit diejenigen, die uns am besten sagen können, wo der Schuh drückt, sodass wir Lösungsmöglichkeiten überprüfen können.“

Beide Bürgerversammlungen werden per Livestream übertragen. Der entsprechende Link soll unter augsburg.de/buergerversammlung zur Verfügung stehen. Bürgerinnen und Bürger, die nicht vor Ort anwesend sind, können die Veranstaltungen online verfolgen, sich aber nicht aktiv daran beteiligen.

Bei den Bürgerversammlungen ist ein Gebärdensprachdolmetscher / eine Gebärdensprachdolmetscherin vor Ort.

Ablauf, Antrags- und Abstimmungsrecht
Die Bürgerversammlungen beginnen jeweils um 18 Uhr mit Tischgesprächen. Bis 19 Uhr haben alle Interessierten die Möglichkeit, mit der Oberbürgermeisterin und allen Referenten persönlich über ihre Anliegen zu sprechen.

Um 19 Uhr beginnt das Plenum. Im Plenum haben alle gemeindeangehörigen Bürgerinnen und Bürger das Recht, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und Anliegen vorzutragen. Zudem besteht ein Antrags- und Abstimmungsrecht. Wer einen Antrag formulieren möchte, muss persönlich anwesend sein. Alle, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Bürgerversammlung mitzubringen.
Der Status der eingebrachten Anträge kann unter augsburg.de/buergerversammlung oder im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg unter augsburg.de/allris nachverfolgt werden.

Drei für den Stadtteil, eine für die gesamte Stadt
Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung schreibt eine gesamtstädtische Bürgerversammlung im Jahr vor, die den Einwohnerinnen und Einwohnern ab 18 Jahren ein Antragsrecht einräumt. In Augsburg finden bis 2025 jedes Jahr zusätzlich zur gesamtstädtischen Bürgerversammlung drei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen statt.

Weitere Informationen zu den Bürgerversammlungen und die nächsten Termine sind ebenfalls unter augsburg.de/buergerversammlung zu finden.