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Donnerstag, 18.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Silvester: Kein privater Feuerwerkszauber um den Rathausplatz

Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes dürfen in einigen Bereichen der Augsburger Innenstadt zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.



Darauf weist Ordnungsreferent Dr. Ullrich in einer Pressemitteilung hin und appelliert nachhaltig an die Vernunft aller Beteiligten. “Friedlich Silvesterfeiernde sind in Augsburg jederzeit willkommen”, so Ullrich. In den bezeichneten Bereichen der Innenstadt dürfe es aber wegen der möglichen Gefahren für die Besucher keine Toleranz für Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände geben. Die Verbotszone umfasst:

  • – Rathausplatz
  • – Philippine-Welser-Straße
  • – Martin-Luther-Platz mit anschließendem Teilbereich der Annastraße
  • – Maximilianstraße von der Einmündung Perlachberg bis Apothekergäßchen
  • – Königsplatz im Teilbereich zwischen Bgm.-Fischer-Straße und Fuggerstreße (um den ehem. Manzubrunnen)
  • – Unter dem Bogen mit anschließendem Teilbereich der Annastraße (jetzt Welserplatz)
  • – Steingasse vom Rathausplatz bis Anwesen Nr. 8

Ein generelles Feuerwerksverbot in der Innenstadt wie in einigen anderen Städten gibt es in Augsburg nicht. Das Verbot umfasst das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Klasse II – aus den Verkaufsverpackungen ersichtlich. Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Grafik: Kleinfeuerwerkverbotszone Augsburg Innenstadt