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Donnerstag, 03.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Silvester: Kein privater Feuerwerkszauber um den Rathausplatz und die City-Galerie

Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes dürfen in einigen Bereichen der Augsburger Innenstadt zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.

Darauf weist die Stadt Augsburg in einer Pressemitteilung hin. Betroffen sind Straßen und Plätze, wo sich “brandgefährdete Aufbauten” – Buden des Christkindlesmarktes, des Winterlands oder Brunnenabdeckungen – befinden. Dort dürfen zu Silvester und am 1. Januar 2011 keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Im Einzelnen gilt das Verbot an folgenden Orten:

  • Rathausplatz
  • Philippine-Welser-Straße
  • Martin-Luther-Platz mit anschließendem Teilbereich der Annastraße
  • Maximilianstraße von der Einmündung Perlachberg bis Apothekergäßchen
  • Königsplatz im Teilbereich zwischen Bgm.-Fischer-Straße und Fuggerstreße (um den Manzubrunnen)
  • Unter dem Bogen mit anschließendem Teilbereich der Annastraße
  • Steingasse vom Rathausplatz bis Anwesen Nr. 8
  • Willy-Brandt-Platz
  • An den Willy-Brandt-Platz angrenzender Teil der Jakoberwallstraße und der Straße “Am Vogeltor”

Ein generelles Feuerwerksverbot in der Innenstadt wie in einigen anderen Städten gibt es in Augsburg laut Ordnungsamt nicht. Das Verbot umfasst das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Klasse II – wie etwa Knallfrösche und Kanonenschläge, Riesenfackeln und Petarden, China-Böller und Leuchtraketen aller Art. Die Feuerwerksklasse ist auf den Verkaufsverpackungen angegeben. Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Grafik: Kleinfeuerwerksverbotszone um den Rathausplatz



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