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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Mit dem Wählerwillen darf kein Schindluder getrieben werden

Warum der Abwehrversuch gegen die Bildung einer neuen Stadtratsfraktion nicht akzeptabel ist



Kommentar von Siegfried Zagler

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung, die nur in die eigenen Taschen ging. Ein Sozialticket, das gegen das Gleichheitsprinzip verstieß. Kulturreferent Thomas Weitzel als falsus procurator in Sachen Intendantin unterwegs. Eines der größten Bauprojekte der Nachkriegsgeschichte (Theatersanierung) ohne Vorberatung in den Fachausschüssen als Dringlichkeitsbeschlussvorlage im Stadtrat durchgedrückt und nun soll die Verwaltung auf Antrag CSU/SPD prüfen, ob eine Stadtratsmehrheit während einer Stadtratsperiode darüber nachdenken darf, ob die Zahl der Personen, die eine Fraktion oder eine Ausschussgemeinschaft ermöglicht, erhöht werden kann. Das zeigt, dass bei der aktuellen Stadtregierung Macht und Arroganz dergestalt erfolgreich fusioniert sind, dass selbst ein haushoch verlorener Bürgerentscheid kein Einsehen, kein Umdenken oder überhaupt ein Denken in die Hinterzimmer der „Koalitionsausschüsse“ hineingetragen hat.

Die Idee, dass drei Personen (der aktuelle Status) zu wenig sind, um eine Fraktion mit extrem erhöhten Aufwandsentschädigungen, Büro und einer Geschäftsführerstelle bilden zu dürfen, kam in der Verwaltung auf, als Rainer Schönberg in der vergangenen Stadtratsperiode nach jahrelangem Werben zwei Stadträtinnen zu den Freien Wählern lockte, um mit ihnen eine Fraktion zu bilden, die sich nicht darum kümmerte, nach einem gemeinsamen Meinungsbildungsprozess zu einer gemeinsamen Positionierung zu kommen, sondern überwiegend unterschiedlich abstimmte. Die  drei Stadträte kassierten reichlich ab, ohne dass im Stadtrat ein differenzierteres Meinen entstand.

Zu Beginn der Stadtratsperiode lag aufgrund dieser Erfahrung die Absicht der neuen Stadtregierung in der Luft, die Zahl der Personen, die für die Bildung einer Fraktion nötig ist, von drei auf fünf zu erhöhen. Die Überlegungen wurden aus verschiedenen Gründen verworfen.  Das Kernargument lautete, es würde sich um eine Missachtung des Wählerwillens handeln, wenn sich gewählte Einzelstadträte nicht um bessere Arbeitsbedingungen bemühen könnten, indem sie sich zusammenschließen. Man würde unser kommunales Selbstverwaltungssystem schwächen, wenn im Stadtrat demokratisch gewählte Vertreter der Bürgerschaft sitzen, die weder in den Ausschüssen vertreten sind noch eine Bürostruktur für ihre politische Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen.

Diese Einstellung war damals richtig und sie ist auch heute nicht falsch, auch wenn es sich bei den  betroffenen Akteuren um Personen handelt, die in der politischen Stadt viel Ansehen eingebüßt haben. Es gibt in der Stadt Augsburg kein anderes Medium, das sich kritischer zu Pro Augsburg positioniert hat als die DAZ. Die AfD war und ist für den Schreiber dieser Zeilen keine Partei, sondern ein Brechmittel. Dennoch: Pro Augsburg ist mit drei Stadträten in den Stadtrat gewählt worden, die AfD mit vier. Diese Stadträte sind über jeden Verdacht erhabene Demokraten. Sie bilden über zehn Prozent des Wählerwillens ab. Es darf nicht sein, dass damit Schindluder getrieben wird. Dies wäre aber der Fall, wenn sich die CSU/SPD-Koalition mit ihrem Vorhaben durchsetzen würde, die Personen dieser Parteien in die Schattenwelt der Bedeutungslosigkeit zu versenken.