... AUSGELEUCHTET
Kann man noch für den Stadtrat kandidieren?
Am 8. März 2026 ist Kommunalwahl, die Augsburger wählen ihren Stadtat neu. Immer mehr Parteien veröffentlichen ihre Wahlvorschlagslisten, zuletzt die ÖDP. Könnte ein politischer Neueinsteiger es jetzt noch auf den Wahlzettel schaffen? Ist eine Kandidatur für den Stadtrat noch möglich?
Ausgeleuchtet:
Ja, eine Kandidatur für den Stadtrat ist noch möglich.
En détail:
Rechtsgrundlage ist das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, noch auf den Stimmzettel für die Kommunalwahl in Augsburg zu kommen:
- Sie kontaktieren eine Partei oder Wählergruppe, deren politische Ausrichtung Sie möglichst teilen, überzeugen diese von sich und werden in ihre Wahlvorschlagsliste aufgenommen.
- Sie gründen eine Einpersonen-Wählervereinigung und durchlaufen das gesamte Prozedere.
Variante 1: Anschluss suchen
Parteien oder Wählergruppen können – auch wenn sie bereits eine Wahlvorschlagsliste erstellt und bei der Stadtwahlleitung eingereicht haben – diese in einer erneuten Aufstellungsversammlung ändern oder ergänzen. Es gilt die zuletzt bei der Wahlleitung eingereichte Liste. Die Einreichungsfrist endet erst
am 59. Tag vor der Wahl, dem 8. Januar 2026 (Art. 31 GLKrWG).
Sie haben also theoretisch noch fast drei Monate Zeit, eine Partei oder Wählergruppe von sich zu überzeugen. Die V-Partei hat ihre Liste für Nichtmitglieder geöffnet, die ihre Werte teilen. Die ÖDP sucht sogar noch einen OB-Kandidaten. Andere Gruppierungen haben ihre Listen noch gar nicht aufgestellt.
Variante 2: Eigene Liste
Sie gründen Ihre eigene Wählervereinigung. Hierzu brauchen sie formell nur zwei Mitstreiter: An der Wahl der Personen für die Wahlvorschlagsliste müssen nämlich mindestens drei Personen teilnehmen, auch wenn Sie der einzige Kandidat sind (Art. 29 GLKrWG). Sind Sie gewählt, reichen Sie Ihre Liste bei der Wahlleitung ein.
Nun beginnt der anspruchsvolle Part: Als neuer Wahlvorschlagsträger müssen Sie Unterstützerunterschriften einwerben (Art. 28 GLKrWG). In Augsburg sind dafür 470 Unterschriften erforderlich, die bis zum 48. Tag vor der Wahl – also bis zum 19. Januar 2026 – in den Bürgerbüros geleistet werden müssen. Sind Sie keine bekannte Persönlichkeit mit besonderem Charisma, werden Sie dafür ein überzeugendes, anschlussfähiges Thema mit klar erkennbarem Profil brauchen.
Zur Orientierung: Generation AUX mit dem nicht unbekannten Sympathieträger Raphael Brandmiller benötigte bei der letzten Kommunalwahl vier Wochen, um die nötigen Unterstützerunterschriften einzuwerben (DAZ berichtete).
Sollten sie erfolgreich sein, beschließt am 20. Januar 2026 der Wahlausschuss der Stadt über die Gültigkeit Ihrer Einpersonen-Wahlvorschlagsliste. Ist auch diese Hürde genommen, stehen Sie auf dem Wahlzettel.
Wie das Wahlergebnis ermittelt wird, lesen Sie in der nächsten Folge unserer Kolumne „Ausgeleuchtet“.
In der kalten Jahreszeit vielleicht anschlussfähig:
Wählervereinigung „JA zum Klimawandel“