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Sonntag, 12.10.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

... AUSGELEUCHTET

Kann man noch für den Stadtrat kandidieren?

Am 8. März 2026 ist Kommunalwahl, die Augsburger wählen ihren Stadtat neu. Immer mehr Parteien ver­öffent­lichen ihre Wahl­vorschlags­listen, zuletzt die ÖDP. Könnte ein politi­scher Neu­einsteiger es jetzt noch auf den Wahl­zettel schaffen? Ist eine Kandi­datur für den Stadtrat noch möglich?

Ausgeleuchtet:

Ja, eine Kandidatur für den Stadtrat ist noch möglich.



En détail:

Rechtsgrundlage ist das Gemeinde- und Land­kreis­wahlgesetz – GLKrWG.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglich­keiten, noch auf den Stimm­zettel für die Kommunal­wahl in Augsburg zu kommen:

  • Sie kontaktieren eine Partei oder Wähler­gruppe, deren poli­tische Aus­richtung Sie möglichst teilen, über­zeugen diese von sich und werden in ihre Wahl­vorschlags­liste auf­genommen.
  • Sie gründen eine Einpersonen-Wähler­ver­einigung und durch­laufen das gesamte Prozedere.

Variante 1: Anschluss suchen

Parteien oder Wählergruppen können – auch wenn sie bereits eine Wahl­vor­schlags­liste erstellt und bei der Stadt­wahl­leitung einge­reicht haben – diese in einer erneuten Auf­stellungs­ver­sammlung ändern oder ergänzen. Es gilt die zuletzt bei der Wahl­leitung ein­gereichte Liste. Die Ein­reichungs­frist endet erst
am 59. Tag vor der Wahl, dem 8. Januar 2026 (Art. 31 GLKrWG).

Sie haben also theoretisch noch fast drei Monate Zeit, eine Partei oder Wähler­gruppe von sich zu über­zeugen. Die V-Partei hat ihre Liste für Nicht­mitglieder geöffnet, die ihre Werte teilen. Die ÖDP sucht sogar noch einen OB-Kandi­daten. Andere Gruppie­rungen haben ihre Listen noch gar nicht aufgestellt.

Variante 2: Eigene Liste

Sie gründen Ihre eigene Wähler­ver­einigung. Hierzu brauchen sie formell nur zwei Mitstreiter: An der Wahl der Personen für die Wahl­vor­schlags­liste müssen nämlich min­destens drei Personen teil­nehmen, auch wenn Sie der einzige Kandidat sind (Art. 29 GLKrWG). Sind Sie gewählt, reichen Sie Ihre Liste bei der Wahlleitung ein.

Nun beginnt der anspruchs­volle Part: Als neuer Wahl­vorschlags­träger müssen Sie Unter­stützer­unter­schriften einwerben (Art. 28 GLKrWG). In Augsburg sind dafür 470 Unter­schriften erfor­der­lich, die bis zum 48. Tag vor der Wahl – also bis zum 19. Januar 2026 – in den Bürger­büros geleistet werden müssen. Sind Sie keine bekannte Persön­lich­keit mit beson­derem Charisma, werden Sie dafür ein über­zeugen­des, anschluss­fähiges Thema mit klar erkenn­barem Profil brauchen.

Zur Orientierung: Generation AUX mit dem nicht unbe­kannten Sympathie­träger Raphael Brandmiller benötigte bei der letzten Kommu­nal­wahl vier Wochen, um die nötigen Unter­stützer­unter­schriften ein­zu­werben (DAZ berichtete).

Sollten sie erfolgreich sein, beschließt am 20. Januar 2026 der Wahl­aus­schuss der Stadt über die Gültig­keit Ihrer Ein­personen-Wahl­vorschlags­liste. Ist auch diese Hürde genommen, stehen Sie auf dem Wahlzettel.

Wie das Wahlergebnis ermittelt wird, lesen Sie in der nächsten Folge unserer Kolumne „Ausgeleuchtet“.

In der kalten Jahreszeit vielleicht anschlussfähig:
Wählervereinigung „JA zum Klimawandel“