Grab erringt Erfolg gegen Löb
Peter Grab hat in seinem Unterlassungsverfahren gegen Arno Löb einen Erfolg erzielt.
Löb ist vom Augsburger Landgericht untersagt worden, weiterhin die Behauptung wörtlich oder sinngemäß aufzustellen, dass Manuela B. unter Einfluss von Drogen und/oder K.O.-Tropfen gesetzt und sexuell missbraucht worden sei. Für den Fall, dass Löb diese Behauptungen nicht löscht, droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft. „Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann“, wie es in der Presseerklärung des Landgerichts heißt. Löb wird Widerspruch gegen diesen Beschluss einlegen, wie er sich gegenüber der DAZ auf Anfrage äußerte. Dieser Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Löb muss die Textpassagen unabhängig davon entfernen.