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Freitag, 19.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Gesellschaft

Fall Merkle: Regierung von Schwaben weist städtischen Prüfantrag wegen Nichtzuständigkeit zurück

Zum Überstunden-Fall von Baureferenten Gerd Merkle hat die Regierung von Schwaben der Stadt geantwortet: Sie sei für arbeitsrechtliche Fragen nicht zuständig 

Augsburgs Personalreferent Frank Pintsch

Auf die Vorlage der Stadt Augsburg, in der sie um aufsichtliche Zustimmung zu ihrer Entscheidung bat, dem jetzigen Baureferenten Gerd Merkle Überstunden aus seiner vorherigen Beschäftigung als städtischer Angestellter finanziell abzugelten, hat die Regierung von Schwaben heute ein Statement abgegeben.

Die Regierung betont darin, dass die Stadt in einer solchen Angelegenheit, die ihre Personalhoheit betrifft, grundsätzlich selbst in eigener Verantwortung zu entscheiden hat. Zudem würden etwaige Abgeltungsansprüche aus der früheren Tätigkeit als städtischer Angestellter resultieren und sind nach Arbeitsvertragsrecht zu beurteilen. Dies ist nicht Gegenstand der Kommunalaufsicht der Regierung von Schwaben, die die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Verpflichtungen im Blick hat, nicht aber den Inhalt und die korrekte Abwicklung individual – arbeitsvertraglicher Regelungen der Stadt Augsburg. Worauf die Stadt vor wenigen Minuten mit einem Statement reagiert hat.

“Die Stadt wird nun die städtischen Gremien zum weiteren Vorgehen befassen”, heißt es dort lapidar.