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Freitag, 26.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Energiekrise: Stadt untersagt Sammeln von Brennholz in öffentlichen Anlagen

Die Stadt Augsburg hat darauf reagiert, dass in ihren Anlagen Brennholz gesammelt wird: “In öffentlichen Grünanlagen der Stadt Augsburg ist das Sammeln von Holz zum Heizen nicht zugelassen”, so die Stadt Augsburg in einer Pressemitteilung.

Zu den Grünanlagen zählen auch der Siebentischpark und Naherholungsgebiete wie Kuhsee, Ilsesee und Autobahnsee. Aus ökologischen Gründen soll das Holz auf den Grünflächen verbleiben. Teilweise wird sogar Totholz zur Erhöhung des Strukturreichtums auf den Flächen eingebracht.

Es gilt die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in Augsburg vom 16. Juli 2008: „Die Grünanlagen dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt, die Anlageneinrichtungen nicht verändert werden“ (§3 Abs. 1 Grünanlagensatzung). „Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich Grünanlagen beschädigt, verunreinigt oder verändert“ (§13 Nr. 1 Grünanlagensatzung). Darüber hinaus ist die Zufahrt zu den Grünanlagen mit Verkehrsmitteln gemäß §3 Abs. 3 Nr. 5. beschränkt.