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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Verwaltungsgerichtshof: Eine schallende Ohrfeige für Kurt Gribl

Warum OB Kurt Gribl und der Augsburger Stadtrat der Bürgerschaft eine Entschuldigung schulden

Kommentar von Siegfried Zagler

Am 12. Juli 2015 untersagte die Augsburger Bürgerschaft eine angestrebte Fusion zwischen der Energiesparte der Stadtwerke Augsburg und Erdgas Schwaben. 72 Prozent der abgegeben Stimmen verhinderten ein energiepolitisches Vorhaben, für das sich Augsburgs Oberbürgermeister dergestalt ins Zeug legte, dass sich in Augsburg die ironische Haltung verfestigte, der studierte Jurist Kurt Gribl könne den Energiemarkt der Zukunft vorhersehen.

Dem Vorwurf, dass Kurt Gribl mehr seinen Beratern vertraue, die fast ausschließlich aus einer Werbeagentur und deren Umfeld kommen, als einem komplexen politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess, war OB Kurt Gribl von Beginn an ausgesetzt. Diese Einschätzung kam in der Vergangenheit nicht nur vom politischen Gegner, sondern auch von der CSU: persönliches Image-Marketing statt politischer Debatte. Zum Image-Marketing gehört es zum Beispiel auch, dass man Gegner eines Projekts zu Feinden einer „absolut notwendigen Sache“ erklärt. Und absolut notwendig ist etwas, das in der Person von Kurt Gribl verinnerlicht wurde und wird. Die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren der Theatersanierung bestätigten diese Geisteshaltung.

Das Modell des Leviathan, also der vollkommenen Figur, die das Gemeinwohl verinnerlicht und repräsentiert, ist im Sommer 2015 zu Grabe getragen worden. Und nun hat Kurt Gribl und fast der gesamte Augsburger Stadtrat nachträglich vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für die Auffassung der eigenen Vollkommenheit, aus der sich die Arroganz der Macht speist, eine schallende Ohrfeige erhalten.

Die geplante Fusion im unsichtbaren Raum der unpolitischen Gestaltung abwickeln zu wollen, sie quasi zu einem ökonomischen Sachzwang zu definieren, um sie dann als zu komplex für einen Bürgerentscheid zu erklären sowie die gesamte Kommunikation mit der Bürgerinitiative waren politische Granatenfehler, die allein auf das Konto des OB gingen. Die persönliche Einschätzung Gribls, die er kurz nach Start des ersten Bürgerbegehrens abgab, nämlich dass dessen Fragestellung juristisch nicht zulässig sei, hat gestern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit seiner Urteilsbegründung pulverisiert.

Seit gestern darf man also schlussfolgern, dass die Fraktion der Augsburger Grünen mit ihrem Antrag im Novemberstadtrat, eine unabhängige Behörde solle erst die juristische Zulässigkeit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens prüfen, bevor eine Initiative Unterschriften sammelt, auf dem richtigen Weg gewesen wäre. Die Grünen wurden von den meisten Stadträten wegen ihres Antrags verlacht.

Dass Kurt Gribl mit seinem Gestaltungseifer und seinem Vollkommenheitsanspruch ein taktisches Verhältnis zu bedeutsamen öffentlichen Entscheidungsprozessen entwickelt hat, ist eine Erkenntnis, die man aus dem Kommentar des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ableiten kann. Politischen Bewegungen aus der Bürgerschaft muss man die Hürde zur Entscheidungspartizipation so niedrig wie möglich hängen. Zielführender als politisches Image-Marketing und das damit verbundene taktische Verhindern eines Bürgerentscheids sind Respekt und Demut bezüglich dieses Instruments des Bürgerwillens.

Das sind die Botschaften des höchsten Bayerischen Verwaltungsgerichts an Kurt Gribl und den Augsburger Stadtrat. Sie sollten sich vor der heutigen Sitzung des Augsburger Stadtrats Asche aufs Haupt streuen und sich bei den betroffenen Bürgern für ihr undemokratisches Vorgehen entschuldigen.