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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Ein klarer Fall von Wettbewerbs­verzerrung?

Warum die DFL mögliche Kompen­sations­verein­barungen im Erfolgsfall zwischen Schalke, Augsburg und Darmstadt überprüfen muss

Kommentar von Siegfried Zagler

Am Ende des längsten Wechseltheaters der Bundesliga­geschichte muss es Knatsch gegeben haben. Am letzten Spieltag der Bundesliga­saison verzichteten Weinzierl, der FCA und Schalke auf Vollzugsmeldungen, um „die Verhandlungs­position des FCA nicht zu schwächen“, wie Weinzierl in dem „Mann im Bild-Artikel“ der ZEIT am 25. Mai behauptete, doch nun freue er sich auf die kommenden Aufgaben bei Schalke. Von diesem Moment an sollte Weinzierl ständig so reden, als wäre er bereits Trainer bei Schalke, obwohl weder vom FCA noch von Schalke dazu Bestätigungs­meldungen zu erhalten waren. Schalke dementierte halbherzig, der FCA entschieden. Weinzierl war die Verhandlungs­position des FCA gegenüber Darmstadt irgendwann egal. Er wollte nicht mehr als FCA-Verhandlungsmasse in der Luft hängen, sondern lieber mit Schalke-Manager Heidel in Marabella die neue Saison planen. Das lässt sich nachvollziehen.

Weniger verständlich sind allerdings die Meldungen, die besagen, dass für den FCA, falls Weinzierl mit Schalke sich zum Beispiel für die Champions League qualifizieren sollte, weitere Gelder fällig werden sollen (Bonizahlungen im Erfolgsfall). Ähnliches soll zwischen Darmstadt und dem FCA vereinbart worden sein.

Innerhalb einer Liga sollte ein Verein kein Interesse daran haben dürfen, dass ein anderer Verein einen bestimmten Tabellenplatz erreicht. Da mit dieser Art von Verträgen Wettbewerbs­verzerrungs­möglichkeiten in Kauf genommen werden, darf die DFL diese Form der Transfer­leistungs­vereinbarungen nicht zulassen.