CFS: Erfolg für Stadt im Rechtsstreit mit Architekten
Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Damit ist die Frage nach der Verantwortung beim CFS-Desaster juristisch geklärt: Sie liegt bei den Architekten und nicht bei der Stadt.
Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), das Rechtsmittel der Revision zurückzuweisen, ist das Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig, wonach die Architekten den Umbau des Curt-Frenzel-Stadions (CFS) fehlerhaft geplant haben. Das Verfahren über die Höhe des Schadensersatzanspruchs wird demnächst fortgesetzt. – Im Rechtsstreit um den Umbau des Curt-Frenzel-Stadions hat die Stadt Augsburg somit ein wichtiges Etappenziel erreicht. Wie bekannt, hat die Stadt wegen der fehlerhaften Planung des CFS-Umbaus 2012 Klage gegen die ursprünglich mit dem Bau beauftragten Architekten erhoben.
Das Landgericht Augsburg hat im November 2014 entschieden, dass die Ansprüche der Stadt „dem Grund nach“ berechtigt sind. Zu klären war demnach die Frage, ob den Architekten Fehlleistungen anzulasten sind. Über die Höhe des der Stadt zustehenden Anspruchs ist seinerzeit nicht entschieden worden.
Gegen diese Entscheidung haben die Architekten Berufung eingelegt, die das Oberlandesgericht München im September 2015 zurückgewiesen hat. Dagegen haben die Architekten wiederum eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Mit Beschluss vom 10. Januar 2018 hat der BGH auch dieses Rechtsmittel zurückgewiesen.
Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), das Rechtsmittel der Revision zurückzuweisen, ist das Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig, wonach die Architekten den Umbau des Curt-Frenzel-Stadions (CFS) fehlerhaft geplant haben. Das Verfahren über die Höhe des Schadensersatzanspruchs wird demnächst fortgesetzt. – Im Rechtsstreit um den Umbau des Curt-Frenzel-Stadions hat die Stadt Augsburg somit ein wichtiges Etappenziel erreicht. Wie bekannt, hat die Stadt wegen der fehlerhaften Planung des CFS-Umbaus 2012 Klage gegen die ursprünglich mit dem Bau beauftragten Architekten erhoben.
Das Landgericht Augsburg hat im November 2014 entschieden, dass die Ansprüche der Stadt „dem Grund nach“ berechtigt sind. Zu klären war demnach die Frage, ob den Architekten Fehlleistungen anzulasten sind. Über die Höhe des der Stadt zustehenden Anspruchs ist seinerzeit nicht entschieden worden.
Gegen diese Entscheidung haben die Architekten Berufung eingelegt, die das Oberlandesgericht München im September 2015 zurückgewiesen hat. Dagegen haben die Architekten wiederum eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Mit Beschluss vom 10. Januar 2018 hat der BGH auch dieses Rechtsmittel zurückgewiesen.
Umbau wurde fehlerhaft geplant
Damit hat die Stadt Augsburg ein wichtiges Etappenziel erreicht: Die Feststellung des Landgerichts Augsburg, wonach die Architekten fehlerhaft geplant haben, ist rechtskräftig. Die Höhe des Schadensersatzanspruches, der nun der Stadt zusteht, ist noch unklar. Das Verfahren wird daher vor dem Landgericht Augsburg demnächst fortgesetzt. Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl zeigte sich erleichtert, dass die seitens der Stadt von Anfang an vertretene Rechtsauffassung bestätigt worden ist. “Das bedeutet, dass die gegen die Stadt und die WBG/AGS erhobenen schweren Vorwürfe unberechtigt waren und damit vom Tisch sind. Die Verantwortung für den Planungsfehler liegt bei den Architekten und nicht bei der Stadt”, so Gribl. Der damalige WBG-Geschäftsführer Edgar Mathe, Sportreferent Peter Grab, Baureferent Gerd Merkle und OB Kurt Gribl standen damals im Fokus der Kritik und mussten (besonders von den AEV-Fans) öffentliche Schuldzuweisungen ertragen. Mit der Zurückweisung der letzten Rechtsmittel darf nun von “einem Freispruch erster Klasse” die Rede sein.
Höhe des Schadensersatzanspruchs wird verhandelt
Wie hoch der Schadensersatzanspruch ausfällt, hängt von einer Reihe vielfältiger technischer Fragen zum Sachverhalt ab. Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, wird der Großteil dieser Fragen durch einen oder mehrere vom Gericht zu beauftragende Sachverständige geklärt werden müssen. Wegen der Komplexität der Fragen, die vom Landgericht Augsburg noch zu klären sind, kann die Dauer des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.
Damit hat die Stadt Augsburg ein wichtiges Etappenziel erreicht: Die Feststellung des Landgerichts Augsburg, wonach die Architekten fehlerhaft geplant haben, ist rechtskräftig. Die Höhe des Schadensersatzanspruches, der nun der Stadt zusteht, ist noch unklar. Das Verfahren wird daher vor dem Landgericht Augsburg demnächst fortgesetzt. Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl zeigte sich erleichtert, dass die seitens der Stadt von Anfang an vertretene Rechtsauffassung bestätigt worden ist. “Das bedeutet, dass die gegen die Stadt und die WBG/AGS erhobenen schweren Vorwürfe unberechtigt waren und damit vom Tisch sind. Die Verantwortung für den Planungsfehler liegt bei den Architekten und nicht bei der Stadt”, so Gribl. Der damalige WBG-Geschäftsführer Edgar Mathe, Sportreferent Peter Grab, Baureferent Gerd Merkle und OB Kurt Gribl standen damals im Fokus der Kritik und mussten (besonders von den AEV-Fans) öffentliche Schuldzuweisungen ertragen. Mit der Zurückweisung der letzten Rechtsmittel darf nun von “einem Freispruch erster Klasse” die Rede sein.
Höhe des Schadensersatzanspruchs wird verhandelt
Wie hoch der Schadensersatzanspruch ausfällt, hängt von einer Reihe vielfältiger technischer Fragen zum Sachverhalt ab. Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, wird der Großteil dieser Fragen durch einen oder mehrere vom Gericht zu beauftragende Sachverständige geklärt werden müssen. Wegen der Komplexität der Fragen, die vom Landgericht Augsburg noch zu klären sind, kann die Dauer des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.