Stadt und Verkehr
Carsharing-Fahrzeuge parken in Augsburg künftig kostenlos
Die Stadt Augsburg hat ihre Parkgebührenordnung verändert: Sharing-Fahrzeuge sind künftig beim Parken auf parkscheinpflichtigen Flächen ohne zeitliche Begrenzung von der Zahlung der Parkgebühren befreit. 120 Parkautomaten sind mit entsprechenden Symbolaufklebern gekennzeichnet worden
Carsharing soll in Augsburg attraktiver werden, deshalb hat der Stadtrat im Oktober die Änderung der Parkgebührenordnung beschlossen. 120 Parkscheinautomaten wurden mit einem Aufkleber versehen, der die Gebührenfreistellung für Carsharing-Fahrzeuge signalisiert.
„Die Mobilitätswende ist eine unserer größten Herausforderungen. Carsharing ist ein Teil der Lösung. Deswegen ist es wichtig attraktive Alternativen zum eigenen PKW für die alltäglichen Mobilitätsbedürfnisse anzubieten. Mit der Abschaffung der Parkgebühren für Sharing-Fahrzeuge wird Carsharing einerseits attraktiver und andererseits bleibt aber auch die Innenstadt mit dem Auto gut und kostengünstig erreichbar“, so Baureferent Gerd Merkle.
Die Regelung betrifft nur die bewirtschafteten (=parkscheinpflichtigen) Bereiche, d.h. Bewohnerparkplätze fallen nicht unter die Regelung. Der Ausbau des Carsharingangebots sei auch im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger, wie die Stadt im Rahmen der Neukonzipierung des Augsburger Mobilitätsplanes festgestellt haben will. Bei einer Befragung gaben 62 Prozent der Teilnehmer an, dass der Besitz eines privaten Pkw bei einem guten alternativen Angebot, zum Beispiel Carsharing, für sie nicht erforderlich sei.
S. „Wir sehen in der Neuregelung einen weiteren Anreiz, auf das eigene Auto zu verzichten und stattdessen unser Carsharing-Angebot zu nutzen. Jedes Carsharing-Auto ersetzt bis zu zehn private PKW. Damit tragen wir einen Teil zur Mobilitätswende bei und treiben das Thema Umweltschutz und nachhaltige Mobilität weiter voran“, so Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Walter Casazza.
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Hintergrund
Mit dem Carsharinggesetz (CsgG) des Bundes, der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) nebst Verwaltungsvorschrift (VwV- StVO) und den landesgesetzlichen Regelungen für Carsharing liegt mittlerweile ein umfangreiches Instrumentarium vor, um Carsharing auf kommunaler Ebene noch besser fördern zu können. Aus diesem Grund wurde die Parkgebührenordnung dahingehend geändert, dass Carsharingfahrzeuge im Sinne des Carsharinggesetzes beim Parken an Parkscheinautomaten von der Zahlung von Parkgebühren befreit werden. Die Gebührenbefreiung von Carsharingfahrzeugen erfolgt auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Task Force Klimaschutzmaßnahmen.