Breite Front gegen CSU-Wahlkampf mit dem Namen der Stadt Augsburg
Die Fraktionen der SPD, der Grünen, der CSM, der Freien Wähler und die zweiköpfige Stadtratsgruppe der Linken haben gemeinsam einen Antrag an die Stadt Augsburg gestellt. Kernforderung des Antrags: Die Stadt soll der CSU umgehend die Verwendung des Wahlkampflogos „Augsburg2014“ untersagen.
Nach der übereinstimmenden Rechtsauffassung der Antragssteller verletze die CSU mit dieser Form der Namensverwendung die Namensrechte der Stadt Augsburg. Dass die CSU ihren Wahlkampf unter dem Namen „Augsburg2014“ aufbaue, sei eine Namensanmaßung und eine politische Grenzüberschreitung, die im Sinne der Stadt nicht geduldet werden dürfe. In einem von fünf politischen Gruppierungen (35 Stadträte) verfassten Antrag an Oberbürgermeister Kurt Gribl gehen die Antragsteller davon aus, dass der Name „Augsburg“ geschützt sei und allein der Stadt gehöre. Bereits die Domain augsburg2014.de hätten die CSU oder ihre Vertreter ohne Zustimmung der Stadt Augsburg nicht reservieren dürfen. Weiterhin gehen die Antragsteller davon aus, dass die Verwendung des Wahlkampflogos „Augsburg2014“ auf allen Werbeträgern eine unbefugte Namensanmaßung durch die CSU sei, die insbesondere die Interessen der Überparteilichkeit der Stadt Augsburg verletze.
Dem Betrachter wird suggeriert, dass die Stadt Augsburg und die CSU eins ist
Die Augsburg-Domain auf den Werbemitteln der CSU suggeriere dem Betrachter, dass die Stadt Augsburg und die CSU eins seien, wie es in der Antragsbegründung heißt. „Es muss endlich Schluss sein damit, dass die CSU sich anmaßt, öffentliche Ämter und Funktionen mit ihrer Partei gleichzusetzen. Sie beschädigt damit immer wieder das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in die Politik”, so die Augsburger SPD-Parteichefin Ulrike Bahr, die in ihrer Grundaussage von vier weiteren Parteivertretern unterstützt wird. So sieht der Grüne Fraktionschef Reiner Erben die Verwendung des Namens der Stadt durch die CSU nicht als Zufall sondern als Methode an: „Die Wahlkampfstrategen der CSU versuchen bewusst die notwendige Trennung von städtischen Ämtern und Parteipolitik zu verwischen. Erst bei massivem öffentlichem Druck wird zurückgerudert“, so Erben. Für die CSM erklärt die Fraktionsvorsitzende Claudia Eberle, dass die CSM gegen jede Gutsherrenart im politischen Geschäft sei. „Auch und gerade, wenn sie von der CSU kommt. Den CSU-Wahlkampf auf dem Namen der Stadt Augsburg laufen zu lassen, ist eine Anmaßung“, so Eberle.
Sonst sollte man den Begriff „Bürgermeister“ durch „Statthalter“ ersetzen
Für Rainer Schönberg von den Freien Wählern muss, was für einen Bürger gilt, der vor 5 Jahren bei der Stadt anfragte, ob er den Namen der Stadt Augsburg verwenden dürfe, erst recht für die CSU und selbstredend auch für den Oberbürgermeister dieser Stadt gelten. „Sonst sollte man den Begriff „Bürgermeister“ besser durch „Statthalter“ ersetzen“, so Schönberg.
Alexander Süßmair erklärt für die Stadtratsgruppe der Linken, dass nach dem Versuch mit der städtischen Homepage nun auch mit der Domain „Augsburg2014“ suggeriert werden soll, dass Kurt Gribl beziehungsweise die CSU mit der Stadt Augsburg gleichzusetzen sind. „Das ist völlig inakzeptabel, undemokratisch und missachtet die Interessen derer, die andere Parteien wählen. Auch eine Mehrheit kann nicht einfach tun und lassen was sie will. Es gibt demokratische Regeln und die gelten für alle“, so Süßmair.
Der fraktionsübergreifende Antrag im Wortlaut:
- Die Stadt Augsburg untersagt umgehend der CSU Augsburg die Verwendung der Domain www.augsburg2014.de wie auch die Verwendung dieses Wahlkampflogos auf Plakaten, Flyern, Visitenkarten und sonstigen Werbemitteln.
- Die Stadt Augsburg fordert die CSU Augsburg umgehend zur Löschung der Domain www.augsburg2014.de auf.
- Die Stadt Augsburg droht der CSU Augsburg umgehend eine angemessene Geldstrafe bei Verletzung des Verbots zur vorbenannten Namensanmaßung an.
- Für etwaige Verstöße anderer politischer Gruppierungen gegen das Namensrecht der Stadt Augsburg gilt Entsprechendes (www.augsburg14.de).
- Die Verwaltung informiert den Stadtrat und die Öffentlichkeit über den Vollzug dieser Maßnahmen.