Ab 22. März mit flexibler Zuschauerobergrenze: Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern
Corona-bedingt eingeschränkte Öffnungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern stehen vor der Tür – ab 22. März mit flexibler Zuschauerobergrenze. Die maximal Zuschauerzahl soll abhängig von örtlichen Gegebenheiten von Ort zu Ort flexibel gestaltet werden. Über dem Inzidenzwert von 50 braucht es ein negatives Testergebnis als Eintrittsvoraussetzung. Dies gab Kunstminister Bernd Sibler heute bekannt.
„Theater, Konzert- und Opernhäuser können gemäß den aktuellen Vorgaben ab dem 22. März öffnen. Die maximal zulässige Zuschauerzahl wird sich nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben richten.“ Dies gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. Details dazu werden derzeit noch ausgearbeitet.
„Ich will weg von starren Zuschauerzahlen und die ganze Kapazität des zur Verfügung stehenden Raums nutzen“, so Sibler. „Ich freue mich sehr, dass wir mit weiteren klugen und umsichtigen Öffnungen wieder mehr Kunst und Kultur im Freistaat ermöglichen können. Die kulturelle Durststrecke nähert sich dem Ende. Kunst- und Kulturschaffenden erhalten wieder Auftrittsmöglichkeiten und das Publikum darf hoffen, wieder Kunst vor Ort zu erleben.“
Am 4. März 2021 hatte der Bayerische Ministerrat beschlossen, dass ab dem 22. März 2021 Theater, Konzert- und Opernhäuser öffnen können, wenn die 7-Tage-Inzidenz seit mindestens 14 Tagen den Wert von 100 nicht überschritten hat und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig ist. Die Entscheidung trifft die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nach Maßgabe von Rahmenkonzepten.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz insoweit zwischen 50 und 100, benötigen die Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen Corona-Schnell- oder Selbsttest als Eintrittsvoraussetzung. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses als Eintrittsvoraussetzung kann durch eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen Corona-Test erbracht werden, der beispielsweise in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis durchgeführt wurde. Ergänzend können die Kultureinrichtungen auch Corona-Schnell-/Selbsttests vor dem Einlass anbieten.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 ist kein Test erforderlich. Da dies voraussichtlich in Augsburg nicht der Fall sein wird, muss das Augsburger Theater- und Konzertpublikum sich vor Eintritt um ein negatives Testergebnis kümmern.