Stadt obsiegt im Rechtsstreit um Lärmschutz in der Maxstraße
Mit Beschluss vom 14. Mai 2013 hat das Verwaltungsgericht Augsburg einen Antrag von drei Anwohnern der Maximilianstraße abgelehnt, die Stadt Augsburg zur umgehenden Ergreifung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen in der Maximilianstraße zu verpflichten.