Fünf vor Zwölf für die Haushalte der Kommunen
Kommunale Finanzen vor dem Absturz!
Die bayerischen Kommunen wurden durch die Steuerrechtsänderungen des Jahres 2009 und das Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit 444 Millionen Euro im Jahr 2010 belastet und in den Folgejahren ab 2011 mit jährlich über einer Milliarde. Dazu kommen die Folgen der Wirtschaftskrise und steigende Ausgaben im Bereich der sozialen Sicherung. Der Bund schreibt den Kommunen neue Aufgaben vor, z.B. beim Ausbau der Kinderbetreuung, reduziert aber seine Beteiligung an diesen Kosten. Auch der Anteil des Bundes an den Mitteln für die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen wird kontinuierlich abgesenkt. Der Freistaat Bayern kürzt seine Leistungen am kommunalen Finanzausgleich.
Die Folge: Trotz Gebühren– und kommunalen Steuererhöhungen, erhöhten Schuldenaufnahmen, Kürzungen bei Kultur, Schulunterhalt, Sachausgaben und Sport werden viele kommunale Haushalte jetzt schön gerechnet, um auf dem Papier einen Ausgleich zu erreichen. Das bittere Erwachen wird spätestens 2012 kommen, wenn die Defizite dieser Haushalte ausgeglichen werden müssen. Es droht ein Forcieren der Schuldenspirale, eine Politik des Ausverkaufs kommunaler Einrichtungen, eine Reduzierung der Gestaltungsmöglichkeiten und so eine Finanzierung jetziger Lasten auf dem Rücken der nachfolgenden Generation. Die Grünen wollen deshalb:
1. eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen im Grundgesetz sicherstellen durch
- eine Ergänzung der Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen in Art. 28 GG durch eine Garantie der Mindestfinanzausstattung und einen Ausgleich für Mehrbelastungen bei zusätzlichen Aufgabenübertragungen
- eine Aufhebung des sog. Kooperationsverbotes zwischen Bund und Kommunen insbesondere bei Zukunftsinvestitionen für Bildung, Umwelt und Soziales
- eine Regelung zur „Konnexität“, um zu verhindern, dass die Kosten von Gesetzesvorhaben weiterhin auf die Kommunen abgewälzt werden
- verbesserte Anhörungsrechte im Gesetzgebungsverfahren.
2. die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Einnahmen zu stabilisieren durch
- einen Verzicht auf weitere Steuersenkungen
- eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer. Mit unserem Modell der „Kommunalen Wirtschaftssteuer“ soll durch eine verstärkte Einbeziehung gewinnunabhängiger Elemente (z.B. der Fremdkapitalzinsen) die Bemessungsgrundlage der bisherigen Gewerbesteuer verbreitert werden und so das Aufkommen weniger konjunkturanfällig gestaltet werden. Auch Freiberufler sollen in die Gewerbesteuerpflicht miteinbezogen werden
- eine ökologische Ausrichtung und Verstetigung der Grundsteuer: Unsere zentralen Anliegen an eine Reform der Grundsteuer sind mehr Steuergerechtigkeit verbunden mit einer ökologischen Lenkungswirkung. Dafür sollen einerseits Werte des Grundvermögens, die stärker an den Verkehrswerten ausgerichtet sind, Berücksichtigung finden und andererseits Komponenten in die Bemessungsgrundlage einfließen, die ökologische Aspekte berücksichtigen. Davon unberührt bleibt das kommunale Hebesatzrecht
- eine Altschuldenhilfe nicht nur für besonders finanzschwache Bundesländer, sondern auch für besonders notleidende Kommunen
- eine kommunale Spielhallensteuer als Sonderform der Vergnügungssteuer in Bayern. Diese Streuer soll einerseits den Vormarsch dieser Spielhöllen stoppen und andererseits zu einer Stabilisierung der kommunalen Einnahmen führen.
3. die Städte und Gemeinden von den Kosten der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik entlasten durch
- eine Neuausrichtung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für ALG II – EmpfängerInnen an den tatsächlichen Unterkunftskosten und
- eine Gewährleistung der vereinbarten Bundeskofinanzierung auch bei erhöhter Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.
Außerdem wollen wir eine Liste unsinniger Förderprogramme erstellen. Viele Subventionen und Förderprogramme sind ökologisch und ökonomisch höchst fragwürdig oder verfehlen ihre Wirkungsabsicht. Wir wollen für alle Kommunen eine Finanzausstattung, die ihnen ermöglicht, ohne Substanzverkäufe ihre Pflichtaufgaben auszuführen. Die Kreise, Städte und Gemeinden sollen in der Lage sein das ihnen garantierte Selbstverwaltungsrecht auch wahrzunehmen.
Zum Thema „Kommunale Finanzen vor dem Absturz! Wie sichern wir den kommunalen Handlungsspielraum?“ veranstaltet darum die Grüne Landtagsfraktion am kommenden Samstag, den 19. Juni ab 11:00 Uhr im Bayerischen Landtag in München eine Tagung, zu der interessierte Bürger herzlich eingeladen sind.
Weitere Informationen unter: www.gruene-fraktion-bayern.de