Kommentar
Instagram und die zwei Hüte
Warum OB Eva Webers „Collabs“ ein Problem sind
Kommentar von Bruno Stubenrauch

Darf eine Oberbürgermeisterin auf Instagram zeigen, was sie tut? Natürlich – sie soll es sogar. Doch die Art und Weise, wie Eva Weber ihr Amt digital inszeniert, wirft Fragen auf, die weit über ein paar Likes hinausgehen. In unserer Demokratie gilt das strikte „Zwei-Hüte-Prinzip“: Wer ein öffentliches Amt bekleidet, spricht für alle Bürger und muss politisch neutral bleiben. Wer als Oberbürgermeisterin die Feuerwehr besucht, tut dies als Repräsentantin des Staates, nicht als Werbegesicht einer Partei. Sobald Weber jedoch die „Collab“-Funktion nutzt, um ihre Amtshandlungen direkt in den Feed der CSU Augsburg auszuspielen, zieht sie den staatlichen Hut aus und setzt die CSU-Capeline auf – während sie noch im Feuerwehrhaus steht.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung, etwa im Fall der ehemaligen Ministerin Johanna Wanka (CDU), klargestellt: Staatliche Ressourcen dürfen nicht für den Parteienwettbewerb instrumentalisiert werden. Und staatliche Ressourcen sind eben nicht nur Geld, sondern auch der exklusive Zugang zu Dienststellen und das Mitwirken von Beamten.
Dabei ist das Problem in Augsburg nicht neu. Erst vor wenigen Wochen sahen sich Sozialreferent Martin Schenkelberg und die CSU ähnlichen Vorwürfen in Bezug auf Verletzungen der Neutralitätspflicht ausgesetzt. Schenkelberg hatte in einem Instagram-Video Privatheit und städtische Themen vermischt; das Video wurde auf dem CSU-Account veröffentlicht.
CSU-Fraktionschef Leo Dietz konnte die Wogen damals noch glätten und versprach mehr Achtsamkeit. Wenn die CSU nun aber Partei und Fraktion auf einem Kanal vermischt, ignoriert sie das haushaltsrechtliche Trennungsgebot. Fraktionen sind Teil der Staatsorganisation, Parteien sind private Organisationen. Dass dies in Augsburg offenbar als „Social-Media-Effizienz“ verkauft wird, zeigt ein leichtfertiges Verständnis von Staatsferne.
Die Kommunalaufsicht sollte jetzt klare Kante zeigen. Denn wenn die Grenze zwischen Rathaus und Parteizentrale erst einmal digital eingerissen ist, bleibt vom Neutralitätsgebot des Staates am Ende nur noch ein „Like“ übrig.
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V-Partei³ rügt Instagram-Videos von OB Eva Weber