Kumulieren und panaschieren bei der Stadtratswahl: Wie wählt man richtig?
Bei der Stadtratswahl hat der Wähler – anders als bei anderen Wahlen – so viele Stimmen wie das Gremium Sitze hat, also 60 in Augsburg. Er kann sie entweder insgesamt einer einzelnen Partei bzw. Gruppierung oder gezielt einzelnen Personen zukommen lassen – maximal drei Stimmen pro Bewerber.
Wie wählt man richtig, und wie werden die Stimmen zugeordnet?
Ausgeleuchtet:
Eine kurze Antwort gibt es heute nicht. Es ist kompliziert.
En détail:
Rechtsgrundlage für die Gemeinderatswahl ist die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO), speziell der § 75 „Stimmvergabe bei Verhältniswahl“.
Am einfachsten: Listenkreuz
Am einfachsten wählt man, indem man einen einzelnen Wahlvorschlag, also die Liste einer Partei oder Gruppierung, oben in der Kopfleiste ankreuzt. Dann erhält jeder Listenplatz eine Stimme. Hat die Liste weniger als 60 ausgefüllte Zeilen, verfallen die restlichen Stimmen.
Kompliziert: Personenwahl
Das Besondere bei der Kommunalwahl ist allerdings die vorrangige, direkte Stimmvergabe an einzelne Personen. Dies geschieht durch eine Kennzeichnung „in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise,“ z.B. durch ein Kreuz vor dem Namen. Die Wahl einzelner Personen kann quer über den gesamten Wahlzettel erfolgen, auch über Parteigrenzen hinweg. Dies wird als „panaschieren“ bezeichnet.
Eine weitere Besonderheit ist, dass man pro Person bis zu drei Stimmen vergeben kann („häufeln“ bzw. „kumulieren“). Die Wahlordnung sagt hierzu:
- „Will die stimmberechtigte Person häufeln, kennzeichnet sie die sich bewerbende Person so, dass eindeutig ersichtlich ist, ob sie der sich bewerbenden Person zwei oder drei Stimmen geben will.“
Am einfachsten geschieht das durch das Setzen einer Ziffer 2 oder 3 vor dem Namen.
Auf diese Weise darf der Wähler bis zu 60 Stimmen vergeben. Mehr als 60 Stimmen machen den Wahlzettel ungültig. Nicht vergebene Stimmen verfallen.
Verfall von Stimmen verhindern
Will der Wähler das Verfallen verbliebener Stimmen verhindern, kann er zusätzlich zur Wahl einzelner Personen einen Wahlvorschlag ankreuzen. Dann kommen die Reststimmen dieser Liste zugute. Zur Verteilung sagt die Wahlordnung:
- „Diese kommen den nicht gekennzeichneten sich bewerbenden Personen des in der Kopfleiste gekennzeichneten Wahlvorschlags in ihrer Reihenfolge von oben nach unten … zugute.“
Auch Streichen ist möglich
In allen Fällen, in denen der Wähler eine Liste angekreuzt hat, kann er auch eine Negativauswahl vornehmen, indem er Bewerber durchstreicht. Diese erhalten dann keine Stimme.
Beispiel
Im unten stehenden Beispiel werden 15 Stimmen (1, 2 bzw. 3) auf Bewerber von CSU und Grünen verteilt. Durch das Listenkreuz bei der CSU werden die verbleibenden 45 Stimmen der CSU-Liste von oben nach unten zugeteilt, jedem noch nicht gekennzeichneten Bewerber eine Stimme.
Musterstimmzettel Kommunalwahl 2020 (Auszug) – Quelle: Stadt Augsburg





