Regierungsübergang im Rathaus: Klare Abläufe, unterschiedliche Modi
Mit dem Wechsel an der Spitze der Stadt beginnt in Augsburg Anfang Mai eine neue kommunalpolitische Amtsperiode. Der Übergang folgt dabei festen rechtlichen Vorgaben – mit unterschiedlichen Regelungen für Oberbürgermeister, Referenten und ehrenamtliche Stadtratsmitglieder.
Von Bruno Stubenrauch
Stadtratssitzung im Oberen Rathausfletz (Bild: DAZ-Archiv)
Oberbürgermeister: Lückenlose Amtsführung bis zur Vereidigung
Bis zur offiziellen Amtsübernahme bleibt die amtierende Oberbürgermeisterin Eva Weber voll handlungsfähig. Die Bayerische Gemeindeordnung schließt eine „amtslose Zeit“ ausdrücklich aus. Das bedeutet: Sie führt die Amtsgeschäfte ohne Einschränkung weiter – auch in Krisensituationen – bis zur Vereidigung ihres Nachfolgers.
Diese erfolgt am Montag, 4. Mai, im Rahmen der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrats. Mit der Vereidigung übernimmt Florian Freund offiziell das Amt des Oberbürgermeisters.
Referenten: Amtszeit endet unabhängig von Nachfolgeregelung
Anders ist die Situation bei den berufsmäßigen Stadträten, den sogenannten Referenten. Sie sind kommunale Wahlbeamte auf Zeit und werden nicht direkt von den Bürgern, sondern vom Stadtrat gewählt. Ihre laufenden Amtszeiten enden in Augsburg mit Ablauf des 30. April. Eine Ausnahme ist Baureferent Steffen Kercher. Er wurde erst 2023 gewählt; seine Amtszeit läuft unabhängig vom Regierungswechsel bis 2029.
Eine automatische Verlängerung der Amtszeiten der Referenten bis zur Wahl von Nachfolgern ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Beamtenverhältnis endet zu diesem Stichtag. Sollten bis dahin noch keine neuen Referenten gewählt sein, entstehen vorübergehende Vakanzen. In diesen Fällen übernehmen die jeweiligen Verwaltungsstrukturen – etwa Amtsleitungen – die laufenden Aufgaben. Die politische Gesamtverantwortung liegt beim neuen Oberbürgermeister.
Die Neubesetzung der Referate erfolgt durch den neuen Stadtrat in den Wochen nach der Konstituierung. Sofern es im besonderen dienstlichen Interesse liegt, müssen die Stellen öffentlich ausgeschrieben werden (Art. 12 KWBG). In der Praxis fallen diese Personalentscheidungen häufig in die Phase der politischen Mehrheitsbildung und Koalitionsverhandlungen.
Stadtrat: Nahtloser Übergang, Neubeginn mit zwei konstituierenden Sitzungen
Die Amtszeit des alten Stadtrats endet am 30. April 2026 um 24 Uhr. Die Amtszeit der neu gewählten ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder beginnt sekundengenau am 1. Mai 2026 um 0 Uhr. Dass sie sich erst am 4. Mai zur konstituierenden Sitzung im Goldenen Saal des Rathauses treffen, ist rein organisatorisch.
In der konstituierenden Sitzung am 4. Mai werden die neu gewählten Mitglieder vereidigt. Gleichzeitig markiert die Sitzung den Auftakt der neuen Legislaturperiode, in der zunächst organisatorische Grundlagen geschaffen werden.
Ein zweiter Teil der konstituierenden Sitzung folgt am 13. Mai. Dabei stehen zentrale Strukturentscheidungen an: die Besetzung der Ausschüsse sowie die Entsendung von Vertretern in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungen.
