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Montag, 06.04.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Politik

Augsburgs neues Sportreferat: Chance für Aigner?

Mit dem Regierungswechsel in Augsburg enden auch die Arbeits­ver­hält­nisse der der­zeitigen berufs­mäßigen Stadträte – so auch der Vertrag von Kultur-, Welterbe- und Sport­referent Jürgen K. Enninger, der am 3. Mai 2026 ausläuft. Die Stelle muss daher neu besetzt werden. Gleich­zeitig hat der desig­nierte OB Dr. Florian Freund angekündigt, die bisherige Kombi­nation aus Kultur und Sport aufzulösen und künftig ein reines Sport­referat schaffen zu wollen. Das wirft Fragen auf – nicht nur zur Person, sondern auch zum Verfahren.

Von Bruno Stubenrauch

Packt er künftig für Augsburg an? Hannes Aigner, auf dem Wahlplakat links (Foto: DAZ)

Wer übernimmt künftig die sport­politi­schen Geschicke in Augsburg? Im Stadtrat und in den Koali­tions­gesprächen wird hinter den Kulissen eifrig diskutiert. Ein Name fällt immer wieder: Hannes Aigner, mehrfacher Kanu-Weltmeister und OB-Kandidat der Freien Wähler, der bei der Wahl im März 20.236 Stimmen holte und damit das mit Abstand beste Ergebnis seiner Fraktion erzielte. Doch so spannend die Perso­nalie ist – die eigent­liche Frage lautet: Nach welchen Regeln wird die Stelle besetzt?

Neuzuschnitt des Referats

Florian Freund hat bereits signali­siert, dass er die 2020 ge­schaf­fene Kombi­nation aus Kultur, Welterbe und Sport für nicht sinnvoll hält und auflösen möchte. Konkret bedeutet das: Künftig könnte es ein reines Sport­referat geben. Die Aufgaben­bereiche Kultur und Welterbe würden dann entweder im OB-Referat angesiedelt oder mit Bildung und anderen Ressorts gebündelt.

Für einen möglichen Kandidaten wie Hannes Aigner ist das nicht unwichtig. Ein reines Sport­referat verlangt in erster Linie Ver­waltungs­kompetenz, Haus­halts­ver­ant­wortung, Kennt­nisse im Sport­stättenbau, in der Vereins­förderung sowie im Breiten- und Spitzen­sport. Genau dafür ist ein Betriebs­wirt­schafts­studium (Aigner hat einen Bachelor- und Master­abschluss in BWL von der Uni­versität Augsburg) eine solide fachliche Grundlage. Hinzu kommt seine jahrelange Erfahrung auf Weltklasse-Niveau – eine Nähe zum Sport­ressort, die kein Studium ersetzen kann, aber durchaus als Pluspunkt zu werten ist.

Was das Gesetz vorschreibt

Nach Art. 12 des Baye­rischen Kommunal-Wahlbeamten-Gesetzes (KWBG) setzt die Bestellung eines Referenten entweder einen Hoch­schul­abschluss oder eine mehr­jährige ein­schlägige Berufs­praxis voraus. Der Abschluss sollte zudem förderlich für das jeweilige Aufgaben­gebiet sein. Formal wäre Aigner mit seinem BWL-Master für ein reines Sport­referat quali­fi­ziert. Ent­scheidend für die Referats­besetzung ist jedoch nicht nur die Formal­quali­fikation, sondern auch das Verfahren.

Dass Kommunen bei der Besetzung von Referenten­posten nicht nach politi­schem Ermessen schalten und walten können, hat das Ver­waltungs­gericht München im Februar 2025 klar­gestellt. Im Akten­zeichen M 5 E 24.6758 untersagte die 5. Kammer der Landes­haupt­stadt München im Eil­verfahren, die Stelle der Leitung des Kultur­referats mit einem bestimmten Kandidaten zu besetzen.

Der Münchner Präzedenzfall

Das Gericht bemängelte, dass der Stadtrat den Bewerber­kreis um Personen mit einem soge­nannten „sonstigen Quali­fi­kations­erwerb“ erweitert hatte – ohne rechtlich tragfähige Begründung. Damit sei gegen den Grundsatz der Besten­auslese aus Art. 33 Abs. 2 des Grund­gesetzes verstoßen worden. Das Verfahren müsse eignungs- und leistungs­orientiert aus­gestaltet sein, nicht partei­politisch.

Auch OB Eva Weber hatte am Rande der letzten Stadtrats-Presse­konferenz gewarnt, dass nach der jüngsten Recht­sprechung eine rein politi­sche Besetzung von Referenten­posten nicht mehr möglich sei. Zwar könne sich ein abgelehnter Bewerber nicht ins Amt einklagen, aber das Verfahren wäre angreifbar.

Wie lief es 2020?

Ein Blick zurück: In der konstitu­ierenden Sitzung des Stadtrats am 4. Mai 2020 wurde die Aus­schreibung der Position des Referenten für Kultur, Welterbe und Sport beschlossen. Die Bewerbungs­frist endete am 27. Mai 2020, die Wahl von Jürgen K. Enninger fand am 25. Juni 2020 statt – ein straffer, formal sauberer Prozess.

Es ist davon auszugehen, dass Dr. Florian Freund als OB auch diesmal eine Aus­schreibung veranlassen wird. Das wäre nicht nur rechtlich geboten, sondern auch politisch klug. In einem fairen, trans­parenten Verfahren könnte sich dann zeigen, ob Hannes Aigner gegen andere Bewerber besteht – oder ob es noch andere über­raschend qualifi­zierte Kandidaten gibt.

Was mit Aigners Stadtratssitz passieren würde

Sollte Hannes Aigner tatsächlich zum berufs­mäßigen Sport­refe­renten gewählt werden, würde er aus dem Stadtrat ausscheiden. Für ihn würde Jürgen Marks nachrücken – ein Mann, der sich im Wahlkampf stark engagiert hat und vor Aigner als OB-Kandidat der Freien Wähler im Gespräch war.

Fazit

Hannes Aigner ist formal qualifiziert, sein BWL-Studium ist für ein reines Sport­referat einschlägig. Doch das Verfahren entscheidet. Der Münchner Präzedenz­fall zeigt: Wer die Besten­auslese umgeht, riskiert einen Rechts­streit. Augsburg sollte es besser machen – und die Stelle sauber aus­schreiben. Dann darf sich der Beste durchsetzen. Ob das Aigner ist oder ein anderer, wird sich zeigen.

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