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Dienstag, 19.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Regeln zu Sylvester

An Silvester gelten in der Augsburger Innenstadt einige Regeln: Feiernde werden angehalten, keine Feuerwerkskörper, Glasflaschen oder Dosen mitzuführen. Im gesamten Stadtgebiet ist Pyrotechnik in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten.

Foto: DAZ

Der Gebrauch von Pyrotechnik ist in der Stadt Augsburg gesetzlich geregelt. Nach zwei Jahren Corona, in denen Bund und Länder den Verkauf von Feuerwerkskörpern untersagt hatten, steht der Jahreswechsel 2022/23 pyrotechnisch wieder unter gewohnten Vorzeichen. Allerdings sind einige Einschränkungen zu beachten.

Generelles Feuerwerksverbot in der Innenstadt

In der Augsburger Innenstadt besteht ein generelles Feuerwerksverbot. Grundlage dafür ist die „Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze“ von 2017. Danach ist es verboten, leicht brennbare Gegenstände, Feuerwerkkörper, pyrotechnische Gegenstände, Leuchtkugeln, gefährliche Werkzeuge, Waffen und Wurfgegenstände mitzuführen, steigen zu lassen, abzubrennen zu schießen oder in irgendeiner Weise feilzubieten. Das Verbot gilt räumlich auf den Straßen und Plätzen, die von folgenden Straßen umschlossen sind, einschließlich der Straßen selbst: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee.

Verbot von Pyrotechnik in der Nähe von Schutzobjekten

Mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet besteht nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ein Verbot für das Abbrennen jeglicher Pyrotechnik in der Nähe von Schutzobjekten. Damit ist es gesetzlich generell verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen irgendwelche Feuerwerkskörper abzubrennen. Die Stadt Augsburg hat die Schutzobjekte im Stadtgebiet auch unter geoportal.augsburg.de zusammengestellt. Sie sind unter der Rubrik Pyrotechnikverbot zu finden.

Ordnungsreferent Frank Pintsch bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die gesetzlichen Verbote zur Pyrotechnik an Sylvester zu halten. „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann aus Sicherheits- und Schutzgründen von Menschen und Einrichtungen nicht überall in der Innenstadt und im gesamten Stadtgebiet stattfinden. Ich hoffe auf breite Einsicht und das notwendige Verständnis dafür. Das ist die beste Voraussetzung für einen sicheren, friedlichen und gesunden Jahreswechsel in unserer Stadt Augsburg.“