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Mittwoch, 08.05.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Silvester: Feuerwerk in Innenstadt nicht erlaubt

Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk ist auch an Silvester in der Innenstadt nicht erlaubt. Die Verordnung der Stadt über Menschenansammlungen regelt das seit April 2017.

Foto: DAZ Archiv

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in der Innenstadt ist in Augsburg nicht erlaubt. Das regelt die seit April dieses Jahres geltende Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze. Sie enthält darüber hinaus weitere Verbote, die auch für Silvester gelten. Die Verordnung gilt räumlich auf den Straßen und Plätzen, die von folgenden Straßen umschlossen sind, einschließlich der Straßen selbst: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad- Adenauer-Allee.

Ordnungsdienst und Polizei arbeiten zusammen

In der Innenstadt sind in diesem Jahr an Silvester die Kräfte des städtischen Ordnungsdienstes in enger Zusammenarbeit mit den Polizeikräften im Einsatz. „Diesbezüglich haben bereits erfolgreiche Abstimmungsgespräche mit der Polizeiinspektion Mitte stattgefunden, die ebenfalls den Anforderungen entsprechend aufgestellt am Silvesterabend im Einsatz sein wird. “Selbstverständlich wird verstärkt kontrolliert, inwieweit durch Partybesucher Feuerwerkskörper mitgeführt werden. Gegebenenfalls werden diese konfisziert, um bereits im Vorfeld den verantwortungslosen Umgang mit selbigen zu verhindern“, so Ordnungsreferent Dirk Wurm. Zugangskontrollen werde es im Bereich der Innenstadt keine geben.