Verwaltungsgericht: “AfD-Veranstaltung steht im Einklang mit der kulturellen und kulturhistorischen Bedeutung des Rathauses”
Das Augsburger Verwaltungsgericht hat heute den geplanten Neujahrsempfang der AfD als rechtmäßig erklärt.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dem Eilantrag der Augsburger AfD-Stadträte gegen die von der Stadt Augsburg widerrufene Nutzungsgenehmigung stattgegeben. Übersetzt heißt das, dass das von der Stadt gegenüber der AfD verhängte “Nutzungsverbot des Rathauses” vom Verwaltungsgericht aufgehoben wurde.
Nach Auffassung des Gerichts verstoßen die von der Stadt Augsburg herangezogenen, politisch und gesellschaftlich äußerst umstrittenen Äußerungen von Frau Dr. Petry und Frau Storch nicht gegen die Benutzungsordnung des Rathauses. Diese sei verfassungskonform im Lichte des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, des Verbots der Diskriminierung politischer Anschauungen und der Parteienfreiheit auszulegen. Demgemäß könne aufgrund von Aussagen, die nicht offensichtlich einen Straftatbestand erfüllten oder zu Straftaten aufrufen würden, die Nutzung nicht untersagt werden. Die Veranstaltung stehe auch im Einklang mit der kulturellen und kulturhistorischen Bedeutung des Rathauses. Es sei als öffentlicher Ort ein Beispiel für Toleranz und gegenseitigen Respekt, der es gebiete, allen gewählten Stadtratsmitgliedern dieselben Rechte zur Abhaltung einer Veranstaltung einzuräumen.