Unesco-Welterbe: Augsburg wird 2018 nominiert
Offiziell hat die Deutsche Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) jetzt bestätigt, dass der Augsburger Antrag „Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg“ verbindlich am 1. Februar 2018 zur Einschreibung in die Unesco-Welterbeliste nominiert wird.
Bis es soweit ist, müssen diverse Fristen für die Antrags-Vorprüfung eingehalten werden. So muss der vollständige Antrag bis 1. August 2017 zur Einleitung der Vorprüfung beim Staatsministerium für Bildung Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMbW) vorliegen, damit er an die KMK weitergeleitet werden kann. Von dort geht der Antrag zum Unesco-Welterbezentrum in Paris zur Vorprüfung. Nach der Rückmeldung bis 15. November 2017 muss der Antrag möglicherweise überarbeitet oder ergänzt werden. Am 1. Februar 2018 wird dann der Augsburger Antrag definitiv beim Unesco-Welterbezentrum eingereicht.