Stadtrat lehnt Bürgerbegehren Maximilianstraße als unzulässig ab
In seiner heutigen Sitzung stellte der Stadtrat – trotz erreichten Quorums – mit 32:26 Stimmen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Sanierung Maximilianstraße“ fest. Die Anliegen des Begehrens sollen jedoch bis 2014 umgesetzt werden.