Stadtrat lehnt Bürgerbegehren Maximilianstraße als unzulässig ab
In seiner heutigen Sitzung stellte der Stadtrat – trotz erreichten Quorums – mit 32:26 Stimmen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Sanierung Maximilianstraße“ fest. Die Anliegen des Begehrens sollen jedoch bis 2014 umgesetzt werden.
30 Zuhörer und 10 Journalisten verfolgten den Sachvortrag von Stadtdirektor Josef Schwarz und die daran anschließende dreistündige, zweimal unterbrochene Debatte. Die Stabsstelle Recht im OB-Referat hatte bereits am Montag in einem Gutachten sechs Gründe benannt, die zur Unzulässigkeit führen, darunter einen Verstoß gegen das von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgestellte Koppelungsverbot. Kritisiert wurde im Gutachten, dass die Bürger nur gemeinsam für die Sanierung der Maxstraße bei gleichzeitiger Sperrung der Hallstraße für den Durchgangsverkehr votieren konnten. Für die Zulässigkeit des Begehrens stimmten die Fraktionen der SPD und Teile der Grünen, Rose-Marie Kranzfelder-Poth (FDP), Rainer Schönberg (Freie Wähler), Karl Heinz Englet sowie die beiden Linken Stadträte. Der Antrag der CSU zur ehestmöglichen Umsetzung der Anliegen des Begehrens wurde mit 52:7 Stimmen angenommen.