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Montag, 22.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung für Versammlungen im Stadtgebiet

Vor dem Hintergrund der Terror-Angriffe im Nahen Osten erlässt die Stadt Augsburg eine neue und verlängert eine Allgemeinverfügung für Versammlungen im Stadtgebiet: Die Stadt untersagt unangemeldete Versammlungen und unter anderem das Mitführen bestimmter Fahnen und Symbole

Die Stadt Augsburg erlässt angesichts der terroristischen Angriffe im Nahen Osten und der bundeweit beobachteten Aufrufe zu Kundgebungen sowie der Vorkommnisse unter anderem in Berlin und München zwei Allgemeinverfügungen zu Versammlungen unter freiem Himmel. Die erste Allgemeinverfügung führt die Allgemeinverfügung vom 13.10.2023 fort und regelt die Untersagung des Mitführens bzw. der Verwendung bestimmter Symbole und Kennzeichen wie etwa der iranischen Revolutionsgarden, die in der Allgemeinverfügung explizit genannt sind.

Ebenso wird das Zerstören und Beschädigen von Hoheitszeichen ausländischer Staaten untersagt. Untersagt ist ebenfalls das Skandieren und Rufen bestimmter Parolen im Kontext der Angriffe im Nahen Osten. Angesichts von in den sozialen Medien kursierenden Aufrufen zu einer Kundgebung in Augsburg am kommenden Sonntagnachmittag, die bisher nicht angezeigt wurde und keine Verantwortlichen erkennen erlässt, untersagt die Stadt Augsburg in einer weiteren Allgemeinverfügung explizit die Durchführung einer solchen nicht angezeigten Versammlung. Je nach Geschehen und auf Basis des Versammlungsrechts sind die polizeilichen Einsatzkräfte zudem explizit befugt, sachgerechte Anordnungen im Einzelfall zu treffen.
Die Stadt Augsburg und das Polizeipräsidium Schwaben-Nord stehen hierzu in sehr engem Austausch und enger Abstimmung. Die Allgemeinverfügungen der Stadt Augsburg werden von beiden Sicherheitsbehörden vollzogen und gelten ab Samstag, 21.10.2023, 0.00 Uhr.

Dazu gibt es folgende Statements:

Oberbürgermeisterin Eva Weber betont: „Wir müssen uns mit Menschlichkeit, Empathie und Respekt begegnen. Lassen Sie uns das friedliche Miteinander, das wir in unserer Stadt tagtäglich miteinander leben, gerade jetzt bewahren. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist zentral – der Frieden und das friedliche, respektvolle Zusammenleben sind es auch. Ich appelliere an alle Augsburgerinnen und Augsburger, sich gerade jetzt für Verständigung und Frieden einzusetzen.“

Ordnungsreferent Frank Pintsch: „Das Versammlungsrecht ist ein zentrales Gut. Es hat aber dort seine Grenzen, wo gegen geltendes Recht und gegen das friedliche Zusammenleben verstoßen wird. Nicht angezeigte Versammlungen verstoßen gegen das Versammlungsrecht und sind geeignet, Sicherheit und Ordnung in der Stadt stark zu beeinträchtigen. Antisemitische und antiisraelische Handlungen werden wir in Augsburg mit aller Kraft unterbinden, was durch die Allgemeinverfügungen unmissverständlich zum Ausdruck kommt. Die Sicherheitsbehörden werden dabei wie geboten immer alle Umstände des Einzelfalls in den Blick nehmen.“

Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Schwaben Augsburg Alexander Mazo: „Angesichts der aktuellen Bedrohungslage und der im Netz kursierenden Aufrufe, darf jeglichen Übergriffen, seien sie auch nur symbolisch durch einen Angriff auf die Flagge des Staates Israels, kein Raum gelassen werden. Deswegen sieht es die Israelitische Kultusgemeinde Schwaben Augsburg als angemessen und richtig an, dass die israelische Flagge unter den Augen der Öffentlichkeit während des Tageslichts im Herzen der Stadt Augsburg aufgehängt und ansonsten geschützt und dem Zugriff entzogen, in der Nacht abgehängt bleibt. Diese Entscheidung erfolgte in enger gemeinsamer Abstimmung der Stadt Augsburg mit der Israelitischen Kultusgemeinde Schwaben Augsburg und der Polizei. Diese Entscheidung ist aus rationalen Erwägungen getroffen worden. Eine emotionale „jetzt-erst- recht“-Haltung hilft uns jetzt nicht weiter. Unser Dank gilt allen Sicherheitsbehörden für den intensiven Schutz und die enge Zusammenarbeit.“