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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Ruhiger wohnen und schlafen an Hauptverkehrsstraßen

Bis zu 5.000 Euro Zuschuss pro Wohnung gibt es jetzt für den Einbau von Schallschutzfenstern und Rollladenkästen in Wohnräumen sowie für schallgedämmte Lüfter in Schlafräumen. Das Umweltamt erteilt ab sofort Förderzusagen.

Im Rahmen des Konjunkturprogrammes II stellt die Stadt Augsburg knapp 1,7 Millionen Euro an Fördermitteln für ein staatlich gefördertes Schallschutzfensterprogramm zur Verfügung. 75% der Finanzierung übernimmt der Bund, die verbleibenden 25% teilen sich hälftig das Land Bayern und die Stadt.

Förderung für besonders lärmbelastete Wohngebäude

In den Genuss der Förderung können alle Haus- und Wohnungseigentümer kommen, deren Wohngebäude an Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Augsburg liegen und deren Fassaden als besonders lärmbelastet gelten (siehe Tabelle). Um förderungsfähig zu sein, muss der Lärmpegel tagsüber durchschnittlich über 70 dB(A) bzw. in Mischgebieten im Mittel über 72 dB(A) liegen. Wie laut es nach der Lärmkartierung an den einzelnen Fassaden tatsächlich ist und für welche Gebäude und Wohnungen deshalb aussichtsreiche Anträge gestellt werden können, ist bei den Mitarbeitern des Umweltamtes unter den Rufnummern 0821/324 7328 oder 324 7324, alternativ per Email unter schallschutz(ät)augsburg.de zu erfahren.

Tabelle: In diesen Bereichen wird Lärmschutz gefördert

Quelle: Stadt Augsburg (zum Vergrößern anklicken)


Baldmöglichst Förderung beantragen

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Da das Programm auf die Jahre 2009 und 2010 beschränkt ist und die Mittel begrenzt sind, empfiehlt das Umweltamt eine frühzeitige Antragstellung. Antragsformulare und Richtlinien sind beim Umweltamt, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg erhältlich oder auf der Internetseite des Umweltamtes abrufbar.

Der Zuschuss kann maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Wohnung. Je Quadratmeter Fensterweite sind 500 Euro zuwendungsfähig, je Lüfter und Rollladenkasten sind es 600 Euro. Für denkmalgeschützte Gebäude können auf Nachweis Zuschüsse über die Höchstsätze hinaus bewilligt werden. Die neu einzubauenden Fenster müssen schalltechnisch den Qualitätsanforderungen entsprechen und von einer qualifizierten Fachfirma eingesetzt werden.

So kommen Sie an die Fördergelder

  • Sie überprüfen als Eigentümer, ob Ihr Haus oder Ihre Wohnung sich in den entsprechenden Straßenabschnitten (s. Tabelle im Link) befindet.
  • Sie fragen nach bei den Mitarbeitern des Umweltamtes unter den Rufnummern 0821/324 7328 oder 324 7324, alternativ per Email unter schallschutz(ät)augsburg.de nach, ob es sich um eine bezuschussbare Fassade handelt.
  • Sie holen von einer Fachfirma einen Kostenvoranschlag sowie eine Bestätigung ein, dass die aktuell eingebauten Fenster, Rollladenkästen, Lüfter keinen ausreichenden Schallschutz gewährleisten.
  • Sie reichen zusammen mit Lageplänen, Kostenvoranschlag etc. Ihre Antragsunterlagen beim Umweltamt ein.
  • Bei vollständigen Unterlagen erhalten Sie binnen ein bis zwei Wochen ein Schreiben über die in Aussicht gestellte Förderung. Von da an können Sie die Baumaßnahme innerhalb von drei Monaten durchführen lassen.
  • Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Rechnung mit Überweisungsbeleg und die Bestätigung über den fachgerechten Einbau sowie die Prüfzeugnisse zu den Schalldämm-Maßen der Bauteile beim Umweltamt ein.
  • Nach Prüfung wird Ihnen der entsprechende Betrag überwiesen.

» www.laerm.augsburg.de