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Samstag, 01.11.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Bürgernähe

Videoüberwachung am Hauptbahnhof kommt

Das Polizeipräsidium Schwaben Nord hat die Errichtung einer stationären Video­überwachung am Vorplatz des Augsburger Hauptbahnhofs beschlossen. Damit wird das bestehende Sicher­heits­konzept im Bereich der Mobilitäts­dreh­scheibe Augsburg erweitert.

Von Bruno Stubenrauch

Symbolbild

Ziel ist es, Kriminalität zu verhindern, potenzielle Täter abzu­schrecken und den Bürgern ein stärkeres Sicherheits­gefühl zu vermitteln. Die Video­über­wachung wird als offenes System betrieben: Sie erfolgt aus­schließlich im öffent­lichen Raum, nicht jedoch in Wohn- oder Geschäfts­bereichen, die technisch ausgeblendet werden. Der überwachte Bereich wird durch gut sichtbare Hinweis­schilder gekenn­zeichnet. Eine Tonauf­zeichnung findet nicht statt, und während Versamm­lungen wird die Überwachung ausgesetzt.

Die baulichen Vorbereitungen haben bereits begonnen, die Inbetrieb­nahme ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Für interessierte Bürger ist im Zuge der Einführung eine Informations­ver­anstaltung vor Ort geplant. Dort wird die Polizei über den Stand der Projek­tierung und Umsetzung informieren und Fragen beantworten. Ein Termin ist noch nicht bekannt.

Teil eines umfassenden Sicherheitskonzeptes

Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Sicherheits­konzeptes zur Gefahren­abwehr und Prävention. Die Polizei betont, dass die Video­überwachung keine isolierte Maßnahme sei, sondern ergänzend zu bewährten Einsätzen und Kontroll­tätig­keiten wirke. Sie soll helfen, Konflikt- oder Gefahren­situationen frühzeitig zu erkennen und die Reaktions­schnellig­keit der Einsatz­kräfte weiter zu verbessern.

Die aufgezeichneten Bilddaten werden 14 Tage lang gespeichert und anschließend gelöscht, es sei denn, sie werden zur Aufklärung von Straftaten benötigt. Zugriff auf die Aufnahmen haben ausschließlich Polizei­beamte der Einsatz­zentrale und der Polizei­inspektion Augsburg Mitte.

Datenschutz ist gewährleistet

Rechtsgrundlage der Maßnahme ist Artikel 33 Absatz 3 des Bayerischen Polizei­aufgaben­gesetzes (PAG), der Video­über­wachung an sogenannten „gefährdeten Objekten“ wie Bahnhöfen erlaubt. Diese gelten bundesweit als sicher­heits­relevante Orte mit hohem Personen­aufkommen und erhöhter Gefahren­lage. Die Einhaltung aller daten­schutz­rechtlichen Vorgaben wird vom behörd­lichen Daten­schutz­beauftragten des Polizei­präsidiums Schwaben Nord und vom bayerischen Landes­beauf­tragten für den Datenschutz sicher­gestellt.

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