OLG-Entscheidung: A8-Ausbau nach Ulm kann beginnen
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München hat am gestrigen Donnerstag eine Beschwerde der sich um den Großauftrag für den sechsstreifigen Ausbau der BAB A8 Augsburg-Ulm bemühenden Bietergemeinschaft „A8 mobil GbR“ gegen die Entscheidung der Vergabekammer Süd zurückgewiesen.