OLG-Entscheidung: A8-Ausbau nach Ulm kann beginnen
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München hat am gestrigen Donnerstag eine Beschwerde der sich um den Großauftrag für den sechsstreifigen Ausbau der BAB A8 Augsburg-Ulm bemühenden Bietergemeinschaft “A8 mobil GbR” gegen die Entscheidung der Vergabekammer Süd zurückgewiesen.
Die Bietergemeinschaft hatte ihre Beschwerde damit begründet, dass das Angebot der konkurrierenden Bietergemeinschaft HOCHTIEF – STRABAG, die den Auftrag erhalten soll, unter anderem wegen falscher Angaben und fehlender Erklärungen in verschiedenen Formblättern und wegen Unvollständigkeit zwingend auszuschließen, jedenfalls abzuwerten sei. Das eigene Angebot sei dagegen fehlerhaft beurteilt worden. Nach mündlicher Verhandlung vom 31. März hat der Vergabesenat des OLG nun der Vergabekammer Süd recht gegeben. Gegen den Beschluss ist kein Rechtsmittel möglich.
OB Kurt Gribl begrüßte gestern die Entscheidung. “Dieses große Infrastrukturprojekt ist ein wichtiger Impuls für den Wirtschaftstandort Augsburg. Sowohl die hier ansässigen Unternehmen, als auch die Stadt Augsburg werden von dieser Maßnahme unmittelbar profitieren. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde deshalb eine große Hürde für das Projekt beseitigt”, so die Reaktion des OB auf das Urteil. Gribl forderte die Verantwortlichen auf, es nicht zu weiteren Verzögerungen kommen zu lassen und das Projekt zügig zu verwirklichen. Der Ausbau der A8 nach Ulm soll noch in diesem Sommer beginnen und bis Ende 2014 fertiggestellt werden.