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Sonntag, 20.09.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

OLG-Entscheidung: A8-Ausbau nach Ulm kann beginnen

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München hat am gestrigen Donnerstag eine Beschwerde der sich um den Großauftrag für den sechsstreifigen Ausbau der BAB A8 Augsburg-Ulm bemühenden Bietergemeinschaft „A8 mobil GbR“ gegen die Entscheidung der Vergabekammer Süd zurückgewiesen.