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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Lockdown in Augsburg: Die neue Regeln gelten heute ab 21 Uhr

Ab heute, Freitag, den 30. Oktober, gelten in Augsburg bereits die neuen Regeln zum Infektionsschutz, die von der zurückliegenden Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurden und bundesweit erst am Montag in Kraft treten.

Die Stadt reagierte somit auf die Augsburger Inzidenzwerte, die zu den höchsten in ganz Deutschland zählen. Zusätzlich gibt es Verschärfungen die ebenfalls ab Freitagabend gelten. Hier die die neuen Verordnungen:

  • Private Treffen sind nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet (insgesamt maximal zehn Personen).
  • Restaurants, Kneipen, Bars etc. müssen schließen. To-Go-Betrieb ist erlaubt. Kantinen dürfen geöffnet bleiben.
  • Schließen müssen darüber hinaus Theater, Botanischer Garten, Zoo, Messen, Kinos, Schwimmbäder, Saunen, Sportstätten, Fitnessstudios, Spielhallen und alle anderen Veranstaltungsorte, die zur Freizeitgestaltung dienen.
  • Nicht erlaubt sind Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Schließen müssen Betriebe für Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Medizinisch notwendige Anwendungen (z.B. Physiotherapie) bleiben erlaubt. Friseursalons dürfen geöffnet bleiben unter bestehenden Hygieneauflagen.
  • Öffentlichen Einrichtungen und Geschäfte sind verpflichtet, Händedesinfektionsmittelspender im Eingangsbereich zur Verfügung zu stellen. Ansonsten bleiben Geschäfte des Groß- und Einzelhandels normal geöffnet.
  • Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Ermöglichung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Ausgenommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen.
  • Alkoholverbot:  Von 21 bis 6 Uhr ist der Alkohol-Konsum im öffentlichen Raum verboten. Das gilt fürs gesamte Stadtgebiet.
  • Im Augsburger Stadtgebiet gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, und zwar hier: Innenstadt mit Fuggerstraße, Grottenau, Ludwigstraße, Leonhardsberg, Oberer Graben, Willy-Brandt-Platz, Forsterstraße, Milchberg, Maximilianstraße, Hallstraße, Königsplatz mit Bahnhofstraße, Viktoriastraße und Bahnhofsvorplatz.
    Augsburger Straße, Friedberger Straße, Bismarckstraße, Bürgermeister-Aurnhammer-Straße, Neuburger Straße/Blücherstraße, Ulmer Straße, Helmut-Haller-Platz, Oberbürgermeister-Dreifuß-Straße, Hoher Weg bis Dom, Leonhardsberg bis Jakober-Tor-Platz.
  • Auf beiden Seiten von Lech und Wertach müssen beim Spazierengehen Masken getragen werden, auch am Kuhsee. Dies gilt nicht bei der individuellen Sportausübung, z.B. beim Joggen.

Maskenpflicht gilt auch auf allen öffentlichen Spielplätzen.