DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Donnerstag, 01.05.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Keine „Gegendarstellung“ …

… sondern ein Leserbrief von Jan Knopf

Eine „traurige Institution im Rahmen des Brechtfestival“ sei es geworden, berichtet Florian Kapfer in der Neuen Szene: „Einen Monat danach wird im Presseclub die DAZ hingerichtet.“ So geschehen auch in diesem Jahr, wenngleich Kapfer leicht übertreibt: Der Hinrichtungsversuch ist einmal mehr misslungen, die DAZ ist quicklebendig. Mehrfach an besagtem Abend und verbunden mit größtmöglichem polemischem Affekt äußerte Joachim Lang, der künstlerische Leiter des Brechtfestivals, den Vorwurf, die DAZ, deren Redakteure ihr „journalistisches Handwerk“ nicht verstünden, habe eine „Gegendarstellung“ seines wissenschaftlichen Beraters Jan Knopf nicht veröffentlicht. Die angeklagten DAZ-Redakteure fielen aus allen Wolken: Sie wussten von dem besagten Text nichts.

Jan Knopf (rechts), hier mit Regisseur Benjamin Brückel (links) und Joachim Lang (Mitte) beim Publikumsgespräch im Anschluss an den „Augsburger Kreidekreis“. Foto: Nina Hortig / Brechtfestival.

Jan Knopf (rechts), hier mit Regisseur Benjamin Brückel (links) und Joachim Lang (Mitte) beim Publikumsgespräch im Anschluss an den „Augsburger Kreidekreis“. Foto: Nina Hortig / Brechtfestival.


Nach ergebnisloser Recherche in den DAZ-Archiven half gestern nur ein Anruf bei Jan Knopf an der Uni Karlsruhe. Ergebnis: Knopf hatte den Text, eine Meinungsäußerung als Antwort auf Artikel von DAZ-Mitarbeiter Manfred Seiler, via Facebook an DAZ-Herausgeber Siegfried Zagler geschickt – er ist auf diesem Weg aber nie bei uns angekommen. Die DAZ bekommt nahezu täglich mehrere Leserbriefe und wir beantworten diese wenn immer möglich umgehend. Allerdings benutzen unsere Leser normalerweise das „Kontaktformular“ auf der DAZ-Seite und nicht den Facebook-Account des Herausgebers.

Anzumerken ist allerdings folgendes: Eine „Gegendarstellung“ ist im Presserecht eine juristisch definierte Maßnahme, mit der sich Leser gegen falsche Darstellung von Sachverhalten wehren können – keinesfalls aber gegen Meinungsartikel wie etwa Festivalbesprechungen. Verlage, Zeitungen und Zeitschriften sind zur Veröffentlichung einer formal korrekten Gegendarstellung gesetzlich verpflichtet. Der Vorwurf, eine Gegendarstellung nicht zu veröffentlicht zu haben, wiegt daher schwer.

Jan Knopfs Antwort an die DAZ allerdings ist keine solche Gegendarstellung und war auch nicht als solche gemeint – es braucht nur wenig „journalistisches Handwerk“, um das zu erkennen, zumal in seiner E-Mail das Wort „Gegendarstellung“ nicht vorkommt. Knopfs Beitrag ist ein Leserbrief und eine Meinungsäußerung, die wir unseren Lesern gerne sofort zugänglich gemacht hätten – hätte sie uns denn erreicht. Wir holen das hiermit gerne nach – wegen der Länge des Textes allerdings als PDF-Datei, die Sie unter dem unten stehenden Link aufrufen können.

» „Fälschungen“ – von Prof. Dr. Jan Knopf (pdf, 76 kB)