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Dienstag, 08.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Coronakrise

Infektionsschutz: Stadt gestattet Radlern maskenfreies Fahren auf Radwegen und Straßen

Die Maskenpflicht für Radfahrer in der ausgewiesenen Maskenpflichtzone gilt in Augsburg nicht mehr – auf Radwegen und den Hauptverkehrsstraßen. Dies gab die Stadt Augsburg vor einer Stunde bekannt.

Ab Montag dürfen Augsburgs Radfahrer auf Radwegen und den Hauptstraßen wie hier in der Karlstraße wieder ohne Maske radeln – innerhalb der Maskenpflichtzone. © DAZ

Die Stadt Augsburg hat sich den bereits bekannten zusätzlichen Auflagen des Freistaats nach BayIfSMV im Stadtgebiet Augsburg angepasst. Diese Anpassung bleibt in den bereits bekannten Zonen bestehen. In einer Angelegenheit hat die Stadt allerdings nachgebessert, indem sie exklusiv Fahrradwege und die Hauptverkehrsstraßen innerhalb der Maskenpflichtzone von der Maskenpflicht ausschließt.

Die Maskenpflicht für Rad-, Pedelec-, E-Scooter- und Segwayfahrende gilt demnach nur noch auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“, auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen, sowie in den naturnahen Bereichen beidseitig der Wertach, am Kuhsee und am Hochablass. Auch in der Altstadt gilt für Radler und Co. Maskenpflicht.

Dies liegt darin begründet, dass in diesen Bereichen eine enge Begegnung und daher eine Infektion möglich ist. Die Stadt Augsburg reagiert damit auf die massive Kritik der Radfahrenden, nachdem bekannt wurde, dass die bisherige Auffassung der Stadt, Radfahrende von der Maskenpflicht auszunehmen, so von den zuständigen Ministerien nicht geteilt wurde.

Die Stadt hat sich beim bayerischen Gesundheitsministerium dafür stark gemacht, dass der Freistaat seine Infektionsschutzmaßnahmen zugunsten der Radfahrer verändere. Eine Antwort dazu stehe noch aus, da aber ab kommenden Montag die verschärfte 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung in Kraft treten wird, habe die Stadt bereits jetzt reagiert, so Stadtsprecher Stefan Sieber auf Anfrage.

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Was ab 11. Januar gilt

Ab Montag, 11. Januar 2021, gilt in Bayern eine an die aktuelle Lage angepasste 11. Bayerische InfektionsschutzmaßnahmenVerordnung (BayIfSMV). Die aktuelle Fassung der Verordnung, die in ihrer Form seit 15. Dezember 2020 gilt, läuft am 10. Januar aus. Nach wie vor hohe Inzidenzzahlen machen bayernweit eine Verlängerung der geltenden Regelungen mit zusätzlichen Maßnahmen notwendig.

Der momentane Lockdown, der unter anderem eine Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr umfasst, wird bis zunächst 31. Januar verlängert. Neu ist, dass private Treffen mit den Mitgliedern des eigenen Hausstands und nur einer weiteren Person erlaubt sind (Ausnahme: Kinder bis 3 Jahre). Für Familien mit einem oder mehr Kindern besteht die Möglichkeit, eine feste Kontaktfamilie zur abwechselnden Betreuung festzulegen.

Schulen und Kitas bleiben geschlossen, es findet Distanzunterricht statt. Die Faschingsferien werden gestrichen. Notbetreuungsmöglichkeiten für Kinder in Kitas und in den Jahrgangsstufen 1-6, für Förderschulen und Kinder mit Behinderung werden eingerichtet. Eltern können eine Notbetreuung unter anderem dann in Anspruch nehmen, wenn sie die Betreuung ihrer Kinder nicht selbst oder auf andere Weise sicherstellen können. Die Notbetreuung sollte prioritär zum Schutz der Beschäftigten und auch der eigenen Familie nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit gibt.

In Hotspots mit einer Inzidenz größer als 200 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern gilt: Touristische Ausflüge über 15 km ab der Gemeindegrenze sind untersagt. Der Freistaat Bayern verfolgt mit dieser Strategie das Ziel, dass aus Orten, in denen überproportional viele Menschen mit einem positiven Coronatest, kein Ausbruchsgeschehen verlagert werden kann.

Allgemeinverfügung veröffentlicht

Auf der Verordnung des Freistaats, in der die inzidenzabhängigen Regelungen genauer gefasst sind, fußt die Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg. Diese muss an die Neufassung der BayIfSMV angepasst werden und wird u.a. auf www.augsburg.de/infektionsschutz veröffentlicht. Vorrangiges Ziel ist und bleibt, die Augsburgerinnen und Augsburger vor einer Coronainfektion zu schützen.

Maskenpflicht für Radelnde eingeschränkt

Neben den bereits bekannten zusätzlichen Auflagen im Stadtgebiet Augsburg regelt die Allgemeinverfügung auch die Maskenpflicht. Diese bleibt in den bereits bekannten Zonen bestehen. Die Maskenpflicht für Rad-, Pedelec-, E-Scooter- und Segwayfahrende gilt nur noch auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“, auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen, sowie in den naturnahen Bereichen beidseitig der Wertach, am Kuhsee und am Hochablass. Dies liegt darin begründet, dass in diesen Bereichen eine enge Begegnung und daher eine Infektion mit dem bzw. eine Übertragung des Coronavirus möglich ist. Die Stadt Augsburg reagiert damit auf die massive Kritik der Radfahrenden, nachdem bekannt geworden ist, dass die bisherige Auffassung der Stadt, Radfahrende von der Maskenpflicht auszunehmen, so von den zuständigen Ministerien nicht geteilt wurde.

Spezielle Regelung für den Einzelhandel

Die BayIfSMV sieht die Möglichkeit für Einzelhändler vor, von Kunden bestellte Waren vor Ort auszugeben.

Eva Weber, Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg erklärte dazu: „Dass der Freistaat „Click & Collect“ unter Einhaltung der AHA-Regeln ermöglicht hat, ist eine gute Nachricht, auf die wir gedrängt haben. Ich bitte alle Augsburgerinnen und Augsburger, von diesem Angebot Gebrauch zu machen und den örtlichen Einzelhandel zu unterstützen.“ Man schaffe dadurch, trotz desInfektionsschutzes als oberstem Gebot der Stunde, Erleichterungen für den Einzelhandel, der wirtschaftlich mit am stärksten unter den bisherigen Einschränkungen gelitten habe.„Es bleibt zwar bei Einschränkungen für jede und jeden, aber wir dürfen nicht vergessen: Unsere Infektionswerte in Augsburg sind nach wie vor zu hoch. Und indem wir weiterhin alle zusammen die Regeln einhalten, also Kontakte meiden, Abstand halten, Hygieneregeln beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wird es weiter aufwärtsgehen.“

Weitere Informationen und alle geltenden Regelungen unter www.augsburg.de/infektionsschutz