Feuerwerksverbot: Stadt Augsburg geht in die nächste Instanz
Entscheidung ob in Augsburg auch auf privatem Grund keine Silvesterknallerei stattfinden darf, soll durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof herbeigeführt werden
Die Stadt Augsburg legt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Nach Auffassung der Stadt arbeiten Uniklinikum und Rettungsdienste, die entscheidende Bausteine bei der Bekämpfung und Bewältigung der Corona-Pandemie sind, aktuell an der Belastungsgrenze. Daher gilt es, jegliche unnötige weitere Belastung des Klinikums und der Rettungsdienste zu vermeiden. Die Stadt argumentiert, dass die Gefahr einer Infizierung von Mitarbeitenden bei den Rettungsdiensten im Einsatz real ist. Diese Gefahr gilt es, bestmöglich zu vermeiden. Nur so können Ausfälle von Hilfskräften, die aktuell dringend für die Pandemiebekämpfung benötigt werden, vermieden werden.
Stadt hält an ihrer Rechtsauffassung fest
Vor diesem Grund hält die Stadt an ihrer Rechtsauffassung fest. Danach ist die Vermeidung von unnötigen Verletzungen an Silvester, die erfahrungsgemäß immer mit dem Abbrennen von Pyrotechnik – auch auf Privatgrund – verbunden sind, oberstes Ziel und eine klare Maßnahme des Infektionsschutzes.
„Das ist Infektionsschutz in Reinform“
Gesundheitsreferent Reiner Erben und Ordnungsreferent Frank Pintsch sind sich einig, dass eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs herbeigeführt werden soll, um diese Frage abschließend zu klären. „Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ergreifen, um Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr bestmöglich zu schützen und vor unnötigen Infektionen zu bewahren. Das ist Infektionsschutz in Reinform“, so Pintsch. „Aus Sicht des Gesundheitsschutzes und der wichtigen Funktionsfähigkeit der Pandemiebekämpfung bei Klinikum und Rettungsdiensten müssen wir alles tun, umzusätzliche Belastungen dieser Einrichtungen zu vermeiden“, so Reiner Erben.