... AUSGELEUCHTET
EU-Kamerapflicht für Neuwagen: Werden Autofahrer ab Juli 2026 überwacht?
Ab dem 7. Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen PKW in der EU verpflichtend mit Systemen ausgestattet sein, die die Aufmerksamkeit der Person am Steuer überwachen. Dies geschieht i.d.R. über Infrarotkameras im Innenraum, was in den sozialen Medien bereits für erhebliche Unruhe bezüglich einer vermeintlichen Totalüberwachung sorgt. Damit stellt sich folgende Frage:
Werden ab Juli 2026 alle Neuwagenfahrer per Kamera von Behörden oder Herstellern überwacht?

Ausgeleuchtet:
Nein, die Systeme arbeiten ausschließlich lokal und in Echtzeit im Fahrzeug, ohne dass Videodaten gespeichert, biometrisch ausgewertet oder nach außen übertragen werden.
En détail:
Die Rechtsgrundlage für diese Neuregelung bildet die Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen (General Safety Regulation II, kurz GSR II) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2593.
Darin heißt es in Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2144 zur Ausgestaltung des Aufmerksamkeits- und Ablenkungswarners (Advanced Driver Distraction Warning, ADDW):
- „Diese Systeme müssen so ausgelegt sein, dass sie keine kontinuierliche Aufzeichnung, Speicherung oder Verarbeitung von Bild- oder Videodaten der Insassen ermöglichen und dass Personen darin nicht identifiziert werden können.“
Die technische Funktionsweise des ADDW-Systems
Das verpflichtende ADDW-System erfasst Blickrichtung, Augenbewegungen und Kopfhaltung der fahrenden Person. Blickt der Fahrer bei Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h zu lange von der Fahrbahn weg – etwa auf ein Smartphone oder das Infotainment-Display –, löst das Fahrzeug eine optische und akustische Warnung aus. Bei Geschwindigkeiten zwischen 20 und 50 km/h erfolgt diese Warnung nach sechs Sekunden Ablenkung, bei Geschwindigkeiten über 50 km/h bereits nach 3,5 Sekunden.

Datenschutz und strenges Verarbeitungsverbot
Die Sorge vor einer cloudbasierten Überwachung oder der Weitergabe von Live-Bildern an Behörden, Versicherungen oder Automobilhersteller ist unbegründet. Die Verordnung schließt jede Form der externen Datenübertragung aus. Sämtliche Messungen finden in geschlossenen Regelkreisen innerhalb des Fahrzeugs statt. Es werden keine Gesichtsprofile erstellt oder biometrische Merkmale gespeichert, die eine Zuordnung zu einer bestimmten Person erlauben würden.
Bestandschutz für ältere Fahrzeuge
Die Regelung betrifft ausschließlich die Erstzulassung von Neuwagen ab dem Stichtag 7. Juli 2026. Eine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Gebrauchtwagen besteht nicht.
Fazit
Die ab Juli 2026 verbindliche EU-Kameraüberwachung in Neuwagen dient ausschließlich der Erkennung von Sekundenschlaf und Ablenkung am Steuer. Da die Auswertung der Kamerasignale ausschließlich lokal und in Echtzeit ohne Aufzeichnung oder Netzwerkanbindung erfolgt, findet eine Überwachung im Sinne einer Personenidentifikation oder Datenweitergabe nicht statt.