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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Eilmeldung: 7-Tage-Inzidenz steigt auf 58,05 – In Augsburg gelten verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen

Mit über 30 Neuinfektionen ist die 7-Tage-Inzidenz in Augsburg am heutigen Dienstag, 13. Oktober, bis 18 Uhr auf über 58 gestiegen. Durch diesen Anstieg werden nun die bereits angekündigten verschärften Maßnahmen in Augsburg umgesetzt. Sie gelten morgen, Mittwoch, 14. Oktober 2020, 0 Uhr bis einschließlich Dienstag, 20. Oktober.

Die Bereiche sind in der Karte dargestellt. Die Karte ist ebenfalls online auf www.augsburg.de/infektionsschutz veröffentlicht

Neben der Reduzierung auf jetzt maximal fünf Personen bei Treffen in privaten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken (gilt nicht für Familien/Verwandte in gerader Linie) wird vor allem eine ganztägige Maskenpflicht im Freien in bestimmten Bereichen der Innenstadt festgelegt. Dazu zählen Maskenpflicht in bestimmten Bereichen in der Innenstadt (Stadtmarkt, in Kinos, Theatern und bei sonstigen Darbietungen vor Publikum auch am Sitzplatz.

Für Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen gilt: Maximal 25 Teilnehmende in geschlossenen Räumen oder bis zu maximal 50 Teilnehmende unter freiem Himmel, wenn der Veranstalter oder die Veranstalterin ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann. – Diese Vorgabe gilt nicht für Kulturveranstaltungen, Theater, Kinos, Gottesdienste oder beruflich veranlasste Veranstaltungen etc. Hier greift weiterhin die 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Weiterhin wird es eine tägliche Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr geben. In diesem Zeitraum ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle untersagt. Außerdem ist der To-go-Verkauf alkoholischer Getränke jeweils donnerstags bis Sonntagmorgen von 21 bis 6 Uhr u.a. an folgenden Orten verboten: Maximilianstraße, Holbeinplatz, Rathausplatz, Ludwigstraße, An der Blaue Kappe zwischen Klinkertorstraße und Altes Kautzengässchen und Leonhardsberg.

Der Konsum von Alkohol ist donnerstags bis Sonntagmorgen von 23 bis 6 Uhr u.a. an folgenden Orten verboten: Maximilianstraße, Rathausplatz, Elias-Holl-Platz, Holbeinplatz, Königsplatz, Ludwigstraße, Fronhof und Grünanlage an Blauer Kappe. Die Einschränkungen des To-go-Verkaufs und des Alkohol- Konsums gelten ab Mittwoch, 14. Oktober, 0 Uhr per Allgemeinverfügung, die im Laufe des morgigen Tages mit den genauen Standortkarten sowie Kartenmaterial auf www.augsburg.de/infektionsschutz veröffentlicht wird.

Das Gesundheitsreferat der Stadt Augsburg weist außerdem noch einmal auf die bereits geltenden Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz hin. Zum Beispiel auch auf die geltende Vorgabe der Staatsregierung, dass Spielplätze unter freiem Himmel für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet sind.

Hier die Allgemeinverfügung der Maßnahmen für die Stadt Augsburg aufgrund erhöhter Infektionszahlen.