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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

DIE LINKE begrüßt Sozialticket-Konzept

Die Armutskonferenz, ein Zusammenschluss sozialer Einrichtungen in Augsburg und ein Arbeitskreis der lokalen Agenda 21, fordert seit Jahren ein „Sozialticket“ sowie einen „Augsburg–Pass“ für finanziell benachteiligte Bürger. Jüngst haben sie ein Konzept dazu vorgestellt.

DIE LINKE Augsburg – Stadtratsgruppe und Kreisverband – begrüßt dieses Konzept energisch. Zwar weicht das Konzept der Linken von dem der Armutskonferenz etwas ab (u.a. werden Augsburg-Pass und Sozialticket als Einheit verstanden), aber dies wird sich in Gesprächen sicher auf einen Nenner bringen lassen.

Wichtig ist nunmehr, dass die Konzepte baldmöglichst bekannt gemacht werden und dafür geworben wird. Das Sozialticket ist eine günstigere Monatskarte für Empfänger des ALG II, Wohngeld- oder Kinderzuschussberechtigte sowie Empfänger von Grundsicherung (nach dem Konzept der Linken bisher zu 15 Euro). Der Augsburg–Pass erlaubt einen günstigeren Zugang zu Zoo, Theater, Museen etc.

Wichtig ist dabei nach Ansicht der Linken, dass vor allem ersteres keine Ausgabe, sondern eine Einnahme darstellt – denn die Zielgruppe hat ansonsten keine Möglichkeit, den ÖPNV zu benutzen. Kompensationszahlungen an die Stadtwerke sind deshalb keine zwingende Notwendigkeit. Wenn man diese aber zugesteht, würde man auf der Basis der Münchner Vergleichszahlungen auf eine Investition von 200.000 Euro kommen. Die Semmeltaste kostet mehr als doppelt so viel.

Was etwa den Eintritt ins Theater betrifft: Gratiskarten für die Stadträte sind kostenneutral, so Kulturreferent Peter Grab im Rahmen der Haushaltsberatungen (es bleiben fast immer Plätze frei). Was für Stadträte gilt, gilt natürlich auch für Arbeitslose. Da wehrt sich gelegentlich das bildungsbürgerliche Empfinden: Man sieht „La Boheme“ eben lieber auf der Bühne. Die Fantasy-Zahlen von CSU-Stadträten bzw. des Sozialreferenten (5 Millionen Euro und mehr) setzen voraus, dass 100 Prozent der Berechtigten den Augsburg–Pass oder das Sozialticket in Anspruch nehmen. Das trifft aber auf keine Sozialleistung auch nur annähernd zu. Das Münchner Sozialticket wird etwa von 20% der Berechtigten beantragt.

Und der Verweis auf das Lohnabstandsgebot ist ohnehin obsolet: Denn ein vernünftiger gesetzlicher Mindestlohn würde den Lohnabstand ohne weiteres garantieren.

Benjamin Clamroth, Stadtrat