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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Coronavirus in Augsburg: 94 Neuinfektionen und ein weiterer Todesfall

Die Stadt Augsburg meldet 94 neue Covid-19-Fälle. Registriert wurden 94 Fälle mit Meldedatum Mittwoch, 31. März. Zwei Fälle mit Meldedatum Donnerstag, 25. März, und Freitag, 26. März, wurden rückwirkend korrigiert.

Zahlen: Stadt Augsburg — Grafik: DAZ

Insgesamt hat das Gesundheitsamt bisher 13.799 Infektionen mit dem Coronavirus in Augsburg gemeldet. 12.511 Personen gelten als genesen, 934 sind aktuell infiziert, 354 Personen sind verstorben. Bei dem Todesfall, der dem Gesundheitsamt am Mittwoch, 31. März, bestätigt wurde, handelt es sich um einen männlichen Patienten des Jahrgangs 1943.

Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 176,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz, Stand heute, 8 Uhr, bei 181,6.

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Schule und Kita – Amtliche Bekanntmachung:

Der Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder für die Woche vom 5. April bis 11. April 2021:

  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt. Ausgenommen sind die Abschlussklassen aller Schularten: Hier kann weiter Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand durchgeführt werden, sofern die örtliche Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes verfügt.
  • Für die Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie die Schulen für Kranke hat der Ministerrat keine Änderungen gegenüber dem derzeitigen Stand beschlossen.

Dabei soll das jeweilige Unterrichtsmodell immer für eine ganze Woche gelten, um die Planbarkeit für die Schulen und Familien zu erhöhen.

Diese Vorgaben entsprechen Regelungen der aktuellen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Stadt Augsburg wird die maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts jeweils am Freitag amtlich bekanntmachen und auf der Homepage veröffentlichen. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung im Schulbereich gilt dann für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Da im Gebiet der Stadt Augsburg die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, sind in der Woche vom 5. April 2021 bis zum Ablauf des 11. April 2021 für den Schulbetrieb § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der 12. BayIfSMV und für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 12. BayIfSMV maßgebend.

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage der § 18 Abs. 1 Sätze 4 und 5 sowie § 19 Abs. 1 Satz 3 der 12. BayIfSMV.