DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Freitag, 19.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Coronavirus in Augsburg: 68 Neuinfektionen — 7-Tage-Inzidenz bei 194,2 (Quelle: RKI)

Die Stadt Augsburg meldet 68 neue Covid-19-Fälle mit Meldedatum Montag, 12. April. Fünf Fälle wurden rückwirkend korrigiert, davon je zwei mit Meldedatum Samstag, 10. und Sonntag, 11. April sowie einer mit Meldedatum Mittwoch,
7. April.

Zahlen: Stadt Augsburg — Grafik: DAZ

Insgesamt hat das Gesundheitsamt bisher 14.663 Infektionen mit dem Coronavirus in Augsburg gemeldet. 13.265 Personen gelten als genesen, 1.034 sind aktuell infiziert, 364 Personen sind verstorben. Bei den fünf Todesfällen, die dem Gesundheitsamt am Montag, 12. April, bestätigt wurde, handelt es sich um zwei weibliche Patientinnen der Jahrgänge 1940 und 1968, sowie drei männliche Patienten der Jahrgänge 1932, 1936 und 1940.

Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 194,2 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz, Stand heute, 8 Uhr, bei 209,7.

Rechtsgrundlage ist der RKI-Inzidenz-Wert

Maßgeblich für alle inzidenzabhängigen Regelungen ist ausschließlich die RKI-Inzidenz. Liegt sie an drei aufeinander folgenden Tagen über 200, gelten frühestens ab dem darauffolgenden Tag verschärfte Regelungen, die die Stadt in einer amtlichen Bekanntmachung veröffentlichen wird. Der lokal ermittelte Inzidenzwert, den das städtische Gesundheitsamt jeweils zum Stand 8 Uhr berechnet, wird weiterhin zusätzlich veröffentlicht.

Im Einzelhandel gilt Click & Meet

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Augsburg derzeit zwischen 100 und 200. Somit ist im Stadtgebiet der Einzelhandel für Click & Meet geöffnet. Hierfür gilt, dass Kunden nur eingelassen werden dürfen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen. Alternativ ist auch ein Selbsttest möglich. Die Ergebnisse von Selbsttests werden gemäß der Begründung zur Änderung der 12. BayIfSMV nur dann als nachgewiesen anerkannt, wenn diese vor Ort unter Aufsicht vorgenommen wurden.