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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Coronavirus in Augsburg: 51 Neuinfektionen — 7-Tage-Inzidenz in Augsburg: 120,0 (Quelle: RKI), 123,4 (Quelle: Stadt Augsburg)

Die Stadt Augsburg bestätigt 51 neue Covid-19-Fälle. Registriert wurden 49 Fälle mit Meldedatum Freitag, 29. Januar und zwei weitere Fälle mit Meldedatum 28. Januar.

Insgesamt hat das Gesundheitsamt bisher 11.490 Infektionen mit dem Coronavirus in Augsburg bestätigt. 10.473 Personen gelten als genesen, 747 sind aktuell infiziert, 270 Personen sind verstorben. Bei den fünf Todesfällen, die dem Gesundheitsamt am 29. Januar gemeldet wurden, handelt es sich um eine weibliche Patientin des Jahrgangs 1938 sowie vier männliche Patienten der Jahrgänge 1938, 1950, 1956 und 1957.

Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 120,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz, Stand heute, 8 Uhr, bei 123,4.

Änderung der 11. BayIfSMV und der Augsburger Allgemeinverfügungen

Die bayernweite Verlängerung des aktuellen Lockdowns bis einschließlich 14. Februar 2021 wurde durch die Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 28. Januar 2021 umgesetzt. Auch die Stadt Augsburg hat ihre geltenden Allgemeinverfügungen entsprechend verlängert. Die neue Verfügung wurde am gestrigen Freitag, 29. Januar unter anderem auf augsburg.de/infektionsschutz veröffentlicht.

15-km-Regel für touristische Tagesausflüge aufgehoben

Mit der neusten Änderung der 11. BayIfSMV ist die bisherige 15- km-Regel für touristische Tagesflüge bei einer 7-Tage-Inzidenz von 200 oder mehr entfallen. Es gilt nun bayernweit: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, können touristische Tagesausflüge in den jeweiligen Landkreis oder die Stadt verboten werden. Ob ein solches Verbot angeordnet wird, entscheidet die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Regeln zu Abgabe und Konsum von Alkohol

Bayern hält weiterhin an einem Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit fest. Landkreise und Städte sollen diese Bereiche festlegen, in denen der Konsum von Alkohol untersagt ist. In der Stadt Augsburg gilt dieses Verbot in allen Bereichen mit Maskenpflicht.

Das bisher geltende Verbot zur Abgabe von offenen alkoholischen Getränken in der Stadt Augsburg wurde mit Wirkung zum heutigen Samstag, 30. Januar aufgehoben.