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Donnerstag, 18.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

GESELLSCHAFT & GESUNDHEIT

Coronakrise: Zweite Welle erreicht Augsburg -Stadt erlässt neue Schutzverordnungen

Über das Wochenende hat das Augsburger Gesundheitsamt 93 neue Corona-Fälle registriert

Damit sind zirka etwa 49,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu vermelden. Damit ist der Signalwert von 35 jetzt weit überschritten und der Schwellenwert von 50 fast erreicht.  Man gehe davon aus, “dass spätestens am Mittwoch die 50 gerissen sein wird”, so Oberbürgermisterin Eva Weber.

Heute erklärten Oberbürgermeisterin Eva Weber, die zweite Bürgermeisterin Martina Wild und Thomas Wibmer (Gesundheitsamt Augsburg), welche Konsequenten wie die Stadt daruf reagiert. Aktuell gebe es keine speziellen Hotspots, mit Ausnahme eines Inninger Seniorenheims. Insgesamt handle es sich in Augsburg um ein “diffuses Infektionsgeschehen, das die gesamte Bevölkerung betrifft”, so Wibmer.

Bei den jüngeren Menschen, die sich seit Sommer vermehrt anstecken, sei es zudem oft schwierig, den Ansteckungsort auszumachen. So sei bei 49 der neu infizierten Personen vom Wochenende die Infektionsquelle unbekannt. Im Sommer hatten sich vor allem junge Menschen angesteckt, im Oktober aber seien auch wieder ältere Menschen dazugekommen. Das mache den Anstieg der Infektionen besonders problematisch.

Am morgigen Dienstag, erlässt die Stadt eine Allgemeinverfügung für sieben Tage. Bleibt der Wert 50, aber über 35 , gilt unter anderem Folgendes: Bei privaten Zusammenkünften sind maximal zehn Personen erlaubt, bei Veranstaltungen dürfen maximal 50 Teilnehmer in geschlossenen Räumen zusammenkommen, maximal 100 unter freiem Himmel. Im Sport sind keine Zuschauer mehr zugelassen. Zudem gilt ein Mund-Nasen-Schutz auf dem Stadtmarkt und unter anderem für die am Samstag startende Lechhauser Kirchweih. Verkauf und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist von Donnerstag bis Samstag unter anderem in der Maximilianstraße, auf dem Königsplatz und in anderen Bereichen der Innenstadt von 23 bis 6 Uhr untersagt.

Wird der Wert von 50 überschritten werden, gilt für sieben Tage Folgendes: Private Zusammenkünftewerden auf maximal fünf Personen begrenzt. Hochzeiten und ähnliche Feste in geschlossenen Räumen werden auf 25 Teilnehmer begrenzt, unter freiem Himmel werden 50 Personen zugelassen. An stark frequentierten Plätzen und Straßen in der Innenstadt wir für Fußgänger eine Maskenpflicht gelten. Maske wird dann auch in Kinos und im Theater am Sitzplatz Pflicht. Die Ausgabe von Speisen und Getränken wird von 23 bis 6 Uhr untersagt werden. Besuche von Alten- und Pflegeeinrichtungen werden täglich auf eine Person pro Heimbewohner beschränkt. “Unser Ziel ist es, komplette Schul- und Kitaschließungen so lange es geht, zu vermeiden”, so Bildungsreferentin Martina Wild.

Am Dienstag findet ein Runder Tisch mit dem Schulamt und dem Ministerialbeauftragten statt. Die Maskenpflicht soll danach wohl ab der fünften Klasse auch im Unterricht gelten. Im Kita-Bereich wird eine komplette Maskenpflicht für Erzieher gelten, es müsse in festen Gruppen gearbeitet werden und auf Feste verzichtet werden.