Bundestag stimmt mit großer Mehrheit Reform des Infektionsschutzgesetzes zu
Der Bundestag ändert das Infektionsschutzgesetz und sorgt so für mehr Rechtssicherheit bei Corona-Maßnahmen.
Die Reform des Infektionsschutzgesetzes ist durch. Im Bundestag stimmte eine Mehrheit von 415 Abgeordneten für die Gesetzesnovelle. Damit erhalten Infektionschutzmaßnahmen in Zukunft eine sicherere Rechtsgrundlage. 236 Abgeordnete stimmten dagegen, acht enthielten sich. Wenig später durchlief das neue Gesetz auch den Bundesrat: Von 69 Stimmen erhielt das Gesetz 49.
In der Bundestagsdebatte sagte Gesundheitsminister Jens Spahn, dass das Virus dynamisch sei, „daher müssen wir es auch sein“. Die Pandemie sei „ein Jahrhundertereignis, ein Naturereignis, eine Naturkatastrophe, eine Zumutung“.
Das neue Gesetz soll der Regierung die Möglichkeit geben, mit diesem Virus noch besser umzugehen. „Wir als Bundesregierung und die Landesregierungen, wir brauchen in dieser Pandemie die Befugnisse und Instrumente, zu handeln und zu entscheiden zum Schutz und zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger“, so Spahn, der seine frühere Aussage, dass es eine Impfpflicht nicht geben werde, wiederholte.
SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas wehrte sich gegen die Vorhaltungen, dass die Länderregierungen ihre Handlungsspielräume unangemessen ausgeweitet bekämen. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht konkrete Vorgaben für die Infektionsschutzmaßnahmen der Länder vor, die somit vor den Gerichten nicht mehr so einfach kassiert werden können. Nachdem das Gesetz von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet wurde, wird es morgen in Kraft treten.