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Dienstag, 13.08.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Augsburger Verwaltungsgericht kippt Böllerverbot auf Privatgrund

Mit der Verordnung, dass in der Silvesternacht nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch auf privatem Grund das Abbrennen von Böllern und anderen Feuerwerksmaterialen zu unterlassen ist, hat die Stadt Augsburg vor dem Verwaltungsgericht Augsburg eine Niederlage kassiert. Die Stadt geht deshalb wohl vor den VGH München.

Silvesternacht vor Corona © DAZ-Archiv

In einer am Dienstag bekannt gemachten Eilentscheidung kippten die Richter das städtische Verbot bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk auf Privatgrund. Die Stadt hatte nach Rücksprache mit dem Uniklinikum, das seit Monaten wegen der Coronapandemie kaum noch Kapazitäten für Patienten hat, das Abbrennen von Feuerwerken im gesamten Stadtgebiet verboten. Notaufnahme und Rettungsdienst sollen von zusätzlichen Patienten wegen der Silvesternacht nicht weiter belastet werden. Neben dem Böllerverbot gelten an Silvester die üblichen Kontaktbeschränkungen, wie u.a. die staatliche Ausgangssperre ab 21 Uhr und das bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk.

Auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern ist in Augsburg verboten. Wer also auf privatem Grund in der Silvesternacht böllern will, kann das nach dem Spruch des Verwaltungsgerichts im kleinen Kreis tun und müsste dabei noch Feuerwerkskörper auf Vorrat gebunkert haben.

Geklagt hatte der Augsburger FDP-Bundestagskandidat Alexander Meyer, der “das Verbot weder zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch als Maßnahme gegen eine Überlastung von Notaufnahmen für geeignet hält”, so Meyer in einer Stellungnahme. Die Stadt überdehne damit ihre Befugnisse. „Wir haben bereits ein Versammlungsverbot, eine Ausgangssperre, ein  Verkaufsverbot für Feuerwerk, ein Feuerwerks- und Alkoholverbot auf
öffentlichen Plätzen und sonstige Einschränkungen. Deswegen stehe nicht zu befürchten, dass es an Silvester Feuerwerke in einem Umfang gebe, der mit normalen Jahren vergleichbar sei. „Bei mir entsteht der Eindruck, die Politik lässt sich von den neuen Machtbefugnissen und der berechtigten Sorge um die Gesundheit zu Verbotsexzessen hinreißen, die weder die betroffenen Grundrechte angemessen gegeneinander abwägen, noch geeignet oder
erforderlich zur Pandemiebekämpfung sind.“ Dies werde exemplarisch am Feuerwerksverbot auf privatem Grund erneut deutlich.

Die Stadt Augsburg erwägt nun die Eilentscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzufechten. Man könne davon ausgehen, hieß es gestern Abend in informierten Kreisen. Die endgültige Entscheidung werde aber erst morgen getroffen.