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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

ACTA zu Fall bringen!

Der Konflikt um das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, schwelt schon seit Beginn der ersten Verhandlungen 2007. Ziel des Abkommens ist der Schutz von Markenrechten, des Urheberrechts und eine damit verbundene, stärkere Rechtsdurchsetzung. Verhandelt wurde ACTA von einer kleinen Gruppe von Staaten, u.a. den USA, Japan und der EU. Ausgehandelt in Hinterzimmerrunden und zwischen den einzelnen Staaten sowie diversen Wirtschaftsvertretern, war Transparenz bezüglich des Entstehungsprozesss genauso Fehlanzeige, wie bei der Beteiligung der nationalen Parlamente oder gar der Zivilgesellschaft. Wir Grüne finden es fatal, dass hier losgelöst von den international legitimierten Institutionen, allen voran den Vereinten Nationen, Verhandlungen vorangetrieben werden, die einzelne Staaten bewusst ausgrenzen und demokratische Prozesse unterlaufen. Alleine die Entstehung von ACTA, die Geheimhaltungstaktik und die Tatsache, dass Wirtschaftslobbys stärker in die Verhandlungen eingebunden waren, als demokratisch gewählte Abgeordnete, führt uns Grüne zu einem deutlichen: Nein zu ACTA!

Nicht zuletzt auf wiederholten Druck von uns Grünen und einer aktiven Zivilgesellschaft, die immer wieder dafür gesorgt hat, dass Informationen aus diesem intransparenten Verfahren öffentlich wurden, sind die schlimmsten Vorgaben und Überlegungen aus vorherigen Vertragsentwürfen gestrichen worden. ACTA war zwischenzeitlich ein Gruselkabinett der Kontroll- und Überwachungsinstrumente zur Durchsetzung des Urheberrechts. Auch wenn das Schlimmste verhindert und z.B. die Verpflichtung zur Sperrung von Internetzugängen oder Webseiten aus dem Vertragswerk gestrichen wurde, kann keine Entwarnung gegeben werden. Viele Instrumente zur Kontrolle und Verfolgung entsprechender Rechtsverstöße sind im Abkommen nicht mehr als verpflichtend gekennzeichnet, werden aber weiterhin als Möglichkeit oder zu erreichendes Ziel aufgeführt. So sollen die unterzeichnenden Staaten u.a. darauf hinwirken, dass eine stärkere Kooperation zwischen Internetzugangsanbietern und UrheberrechtsinhaberInnen betrieben wird. Eine zunehmend privatisierte Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und eine rigide Durchsetzung seitens der Provider aus Angst vor Mitverantwortung wären die Folgen. Dies zeigt eine Entwicklung bei der Rechtsdurchsetzung auf, die für uns Grüne unverhältnismäßig und grundrechtsgefährdend ist. In einer Zeit, da die Veränderungen und Potentiale der Digitalen Revolution nach einer progressiven und gestaltenden Politik verlangen, atmet ACTA die Luft von Repression und nicht von neuen, alternativen Wegen.

Auch die durch ACTA zu erwartenden Folgen für Entwicklungsländer, vor allem die Auswirkungen auf die Versorgung mit lebenserhaltenden generischen Medizinprodukten, beunruhigen uns. Den unterzeichnenden Staaten wird erleichtert, Beschlagnahmungen von Generika für Entwicklungsländer durchzuführen, sobald Ähnlichkeiten bspw. bei Namen oder Verpackungsgestaltung mit markenrechtlich geschützten Medikamenten besteht. Das Risiko, dass Generika konfisziert und Produktionsketten behindert werden, dass einstweilige Verfügungen zu Engpässen bei der Versorgung von Kranken führen, sind enorm und können für viele Menschen lebensbedrohlich enden. In den meisten Fällen haben die Menschen in Entwicklungsländern keine andere Möglichkeit, kostengünstige Medikamente zu erhalten, ohne auf generische Medizinprodukte zurückzugreifen. ACTA würde die dazu bestehenden Ausnahmen im TRIPS-Abkommen aushebeln und kann dadurch die medizinische Versorgung in Entwicklungsländern erschweren. Ein Weg, der immer stärker auf Verfolgung setzt und die bestehende Urheberrechts- und Patentpolitik der vergangenen Jahrzehnte gegen notwendige Veränderungen zu zementieren versucht, geht für uns Grüne in die völlig falsche Richtung. Dies alles macht deutlich, wieso ACTA für uns Grüne auch inhaltlich nicht tragbar ist. Wir sehen ein, dass gerade im Bereich der Produktpiraterie, auch aus Sicherheitsgründen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, eine effektive Kontrolle vorhanden sein muss. ACTA aber geht über den ursprünglichen Fokus der Produktpiraterie von Waren weit hinaus und hat sich zum allumfassenden Rechtsdurchsetzungspakt entwickelt – auch und nicht zuletzt im digitalen Bereich. Letztlich betrifft ACTA jede und jeden von uns.

Wir Grüne streiten für eine andere Politik. ACTA steht unseren Vorstellungen eines modernen Urheberrechts und dessen Durchsetzung diametral entgegen. Mit unserem Beschluss vom Bundesparteitag 2011 in Kiel „Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“ haben wir aufgezeigt, in welche Richtung eine Urheberrechtsreform

tatsächlich gehen muss. Die einseitige Kriminalisierung der Bevölkerung und die unverhältnismäßige Verfolgung und Durchsetzung des Urheberrechts, wie sie z.B. in Frankreich durch das Three-Strikes Modell gesetzlich verankert ist und das mehrmonatige Sperren des Internetzuganges von Privatpersonen bedeuten kann, lehnen wir auch weiterhin strikt ab. Wir Grüne streiten vielmehr für einen fairen Interessenausgleich zwischen UrheberInnen, VerwerterInnen sowie den Interessen der NutzerInnen und der Allgemeinheit bei der Reform und Modernisierung des Urheberrechts. Wir wollen gemeinsam neue Wege mit allen Beteiligten erarbeiten, um unser Ziel „Vergütung statt Verfolgung“ zu erreichen. ACTA widerspricht diesem Ziel, es manifestiert einen antiquierten, überholten und am Ende auch erfolglosen Politikansatz und verweigert sich konsequent einer Debatte zur Zukunft des internationalen Urheberrechts. Insbesondere der Ansatz, dass das kommerzielle Ausmaß einer Urheberrechtsverletzung bereits bei einem mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil beginnt, zeigt, dass es ACTA an einer Differenzierung fehlt, die hierfür dringend notwendig wäre.

Rechtsbegriffe bleiben im Abkommen unklar und undefiniert und können genauso wie unzureichende Datenschutzstandards zu einer Verletzung der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention führen. Aufgrund der massiven rechtlichen Bedenken muss sich auch der Europäische Gerichtshof damit befassen. Dies kann sowohl von der Bundesregierung als auch vom Europaparlament vor der Ratifizierung eingefordert werden. Hierfür setzen wir uns seit langem ein, denn: Die Folgen von ACTA sind aus heutiger Sicht unüberschaubar. So steht zu befürchten, dass die im Vertragstext anklingenden Möglichkeiten von Verschärfungen anschließend auch in nationales und europäisches Recht übertragen werden. All dies gilt es zu verhindern und bestärkt uns in unserer Ablehnung von ACTA.

Die Zeit, um ACTA noch zu Fall zu bringen, ist knapp. Die EU hat das Abkommen bereits unterzeichnet. Das Europäische Parlament kann ab April zu seiner Zustimmung befragt werden, die für das Inkrafttreten des Vertrags notwendig wäre. Auch das schwarz-gelbe Bundeskabinett hat ACTA am 30. November letzten Jahres durchgewunken. Nun stehen die Beratungen im Bundestag, der das Abkommen ebenfalls noch ratifizieren muss, unmittelbar bevor. Wir fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestages dazu auf, dem Beschluss des Bundeskabinetts nicht zu folgen und alles daran zu setzen, dass ACTA fällt. Bundestag und Europaparlament müssen sich gegen ACTA aussprechen und die Ratifizierung verhindern. Auch unsere Grünen Freundinnen und Freunde in Europa rufen wir dazu auf, ACTA bei der Ratifizierung in ihren jeweiligen nationalen Parlamenten zu stoppen.

Wir Grüne sind Teil einer internationalen Protestbewegung, die sich gegen ACTA ausspricht. Wir halten sowohl das Zustandekommen als auch die unberechenbaren Folgen des Abkommens für nicht hinnehmbar. Nicht jede Kritik, die aktuell vorgetragen wird, ist mit dem jetzigen Abkommenstext begründbar, auch sind einige Vergleiche überzogen und fehl am Platze. Wer allerdings, wie es bei ACTA vorsätzlich versucht wurde, die Öffentlichkeit und demokratische Kontrolle umgeht, darf sich über tiefes, irreparables Misstrauen der Menschen nicht wundern. ACTA ist eine unmissverständliche politische Richtungsentscheidung, die wir nicht mittragen, auch weil sie droht, bestehende rechtsstaatliche und grundrechtliche Schutzstandards zu unterlaufen. Die Sorge vieler Menschen ist deshalb berechtigt und der politische Weg, der mit ACTA eingeschlagen wird, ist der falsche.

Wir rufen dazu auf, sich an den Protesten gegen ACTA zu beteiligen – auf der Straße und im Internet. Gemeinsam gilt es deutlich zu machen, dass ACTA für die Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts eine Gefahr darstellt. Bündnis 90/Die Grünen unterstützen die Proteste gegen ACTA und rufen dazu auf, sich friedlich in ganz Europa an ihnen zu beteiligen. Am 11. Februar 2012, aber auch in den kommenden Monaten wird es darum gehen, ACTA zu Fall zu bringen.

Berlin, 06. Februar 2012

Beschluss des Bundesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN