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Donnerstag, 18.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Transparente Verwaltung: kein Augsburger Alleingang

Informationsfreiheitsgesetze gibt es auf Bundesebene und in elf Bundesländern, nicht jedoch in Bayern. Ein Grüner Antrag auf Erlass einer Augsburger Informationsfreiheitssatzung auf kommunaler Ebene wurde jetzt von der Stadt abgelehnt.

"Augsburg ist die Stadt des Abwartens" - Christian Moravcik (Foto: Stefan Steinhagen)

"Augsburg ist die Stadt des Abwartens" - Christian Moravcik (Foto: Stefan Steinhagen)


Das seit 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gewährt allen Bürgern Einsicht in die Behördenunterlagen des Bundes. Das gleiche Recht auf Kontrolle und Transparenz sollte nach Auffassung der Grünen Stadtratsfraktion auch in Augsburg gelten. Sie hat deshalb am 15. Dezember 2009 einen entsprechenden Antrag an die Stadt gestellt.

„Informationsfreiheit bedeutet, dass Informationen prinzipiell für die Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich sind und Entscheidungsprozesse und Ergebnisse transparent nachvollzogen werden können”, sagte Claudia Roth (MdB) dazu. Ziel der Grünen Initiative „Informationsfreiheitssatzung” sei, dass politische Entscheidungen öffentlich getroffen werden und nicht hinter verschlossenen Türen.

“Die Stadt traut sich nicht”

Die Stadt will zunächst abwarten, wie aus einem Schreiben des Stadtdirektors Josef Schwarz an die Fraktionen hervorgeht. Man wolle die Behandlung des Themas in einer der nächsten Vorstandssitzungen des Bayerischen Städtetags abwarten. Bisher habe keine bayerische größere Stadt eine entsprechende Satzung erlassen. Beispielhaft wurden München, Nürnberg, Regensburg, Erlangen und Ingolstadt genannt.

Christian Moravcik bedauert das Zögern der Stadt: “Augsburg ist mal wieder nicht Vorreiter, sondern die Stadt des Abwartens”, kommentiert der Grüne Stadtrat die Absage des Stadtdirektors in seinem Internetblog.

» Grüne wollen Behördenvorgänge transparenter machen

» Informationsfreiheitsgesetz des Bundes