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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Zugunglück in Aichach: Strafbefehl gegen Fahrdienstleiter

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen den diensthabenden 25-jährigen Fahrdienstleiter wegen des Zugunglücks am 07.05.2018 in Aichach beim Amtsgericht Augsburg den Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen und fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs mit der Verhängung einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten beantragt.

Im Mai 2018 für in Aichach ungebremst ein Personenzug auf einen Güterzug. Gegen den zuständigen Fahrdienstleiter wurde nun ein Verfahren eingeleitet. Foto © DAZ

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, als Alleinverantwortlicher für den Zugverkehr am Bahnhof in Aichach, nachdem er auf Gleis 2 des Bahnhofs einen Güterzug abstellen ließ, es vorschriftswidrig unterlassen zu haben, eine Hilfssperre am mechanischen Stellwerk anzubringen, die eine Einfahrt eines weiteren Zugs auf dieses Gleis verhindert hätte. In der Folge soll der Angeschuldigte zudem die vorgeschriebene sogenannte „Hinsehensprüfung“ auf das Gleis 2 des Bahnhofs nicht vorgenommen haben, bevor er die Einfahrt des aus Dasing kommenden Personenzugs auf dieses Gleis freigab, so dass der Personenzug ungebremst auf den stehenden Güterzug auffuhr.

Die Ermittlungen haben keine Hinweise darauf ergeben, dass Betäubungsmittel- oder Alkoholeinfluss bzw. eine Ablenkung durch Handynutzung oder Gespräche ursächlich für die Sorgfaltspflichtverletzungen wären. Die Staatsanwaltschaft geht von menschlichem Versagen aus. Bei der Kollision erlitten der 37jährige Lokführer und eine 73jährige Zugpassagierin tödliche Verletzungen. 12 Passagiere wurden leicht bis mittelschwer, ein Passagier schwer verletzt.