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Freitag, 11.09.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Wintereinbruch: Räum- und Streupflicht

Vor Beginn des Winters weist der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg auf die Räum- und Streupflicht hin. Grundstücksanlieger müssen die von ihnen zu sichernden öffentlichen Gehwege in ausreichender Breite bei Schneefall räumen und bei Glätte mit Splitt, Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen bzw. das Eis beseitigen. An Werktagen muss dies bis spätestens 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8 Uhr geschehen sein. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Salz darf nur an besonders gefährlichen Stellen wie z.B. Treppen, abschüssigen Gehwegen, Gehwegsabsenkungen und auch hier nur im unumgänglichen Mindestmaß verwendet werden. Gestattet ist ein Splitt-Salz- oder Sand-Salz-Gemisch, bei dem der Salzanteil 10 Prozent nicht übersteigen darf. Im ganzen Stadtgebiet stehen wieder 271 Splittkisten zur Verfügung. Der zum Streuen des Gehwegs benötigte Splitt kann kostenlos entnommen werden.