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Dienstag, 23.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Vorläufige Lösung in der Debatte um „Sportkind“-Monitore: Duldung bis zu neuer Regelung

In der Debatte bezüglich der Monitore im Schaufenster des Bekleidungsgeschäfts “Sportkind” am Rathausplatz hat sich die Stadt auf eine vorläufige Lösung verständigt.

Im Zuge der öffentlichen Diskussion um die Gestaltung der Schaufenster der Firma. Sportkind ist die politische Abstimmung hinsichtlich des weiteren Vorgehens abgeschlossen worden.

Hinsichtlich der Duldung von Vorhaben bis zu dem Erlass einer neuen allgemeingültigen Regelung wurde folgende Einigung zwischen den Fraktionen CSU, Bündnis90/Die Grünen, SPD/Die Linke, Bürgerliche Mitte sowie der im Bauausschuss vertretenen Einzelstadträtin Margarete Heinrich erzielt:

„Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Erlass einer neuen allgemeingültigen Richtlinie Duldungen für die Fa. Sportkind und vergleichbare Vorhaben auszusprechen, die den nachfolgenden Erwägungen und Klarstellungen entsprechen:

  1. Begrenzung der Häufigkeit des Bilderwechsels auf maximal 3 Bilder pro Minute, wobei die Bilder keine Widergabe der Geschäftsbezeichnung, keine Markenbenennungen oder Hinweise auf Sonderaktionen beinhalten dürfen.
  2. Begrenzung der Helligkeit abhängig von der Umgebungshelligkeit und Tageszeit, so dass die Präsentationen nicht grell oder als störend wahrgenommen werden.
  3. Verbot von blinkenden oder aufmerksamkeitsheischenden Signalen
  4. Abschaltung der Monitore in dem Zeitraum von 21:00 bis 06:00 Uhr.
  5. Begrenzung der Größe der -Monitore in Anlehnung an vergleichbare Darstellungen von Mode mittels Schaufensterpuppen oder Plakaten.
  6. Eine Duldung wird zeitlich befristet, längstens bis zum Erlass der genannten Richtlinie ausgesprochen. Nach Vorliegen der genannten Richtlinie ist über das konkrete Vorhaben entsprechend den Inhalten der genannten Richtlinie abschließend zu entscheiden.
Zudem wird, wie bereits mitgeteilt, eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, des Denkmalschutzes und verschiedener betroffener, externer Institutionen und Experten, z.B. der IHK und des Einzelhandelsverbandes zusammensetzt. Diese soll Grundlagen für eine allgemeingültige Richtlinie über die zukünftige Gestaltung von Schaufenstern in der Innenstadt innerhalb von denkmalgeschützten Gebäuden oder bei solchen in einem denkmalgeschützten Ensemble erarbeiten.

Dazu Oberbürgermeisterin Weber: „Ich danke allen, die mir bei meinem Vorschlag zur Erarbeitung einer allgemeingültigen Regelung gefolgt sind und einer Duldung zugestimmt haben. Der Fall Sportkind ist nur ein Beispiel für größere Aufgaben: Wie besteht der Augsburger Innenstadthandeln den Wettbewerb gegen (globale) Onlinekonzepte? Wie können wir ein hochattraktives Umfeld für innovative Geschäftsideen werden? Und wie dabei unser historisches Flair bewahren, aber mit neuen modernen Kontexten? Ermöglichen lautet die Botschaft und dafür brauchen wir ein neues Update-Programm für unsere Strukturen.“