V-Partei³ will Uniklinik-Beschluss prüfen lassen
Nach den Stadtratsbeschlüssen zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den Neubau des Universitätsklinikums Augsburg kündigt die V-Partei³ eine rechtliche Überprüfung an. Die Regierung von Schwaben soll klären, ob der Aufstellungsbeschluss formell rechtmäßig zustande gekommen ist.
Von Bruno Stubenrauch

Kröten retten statt Kröten schlucken: Wahlplakat (Bild: V-Partei³)
Stadtrat Roland Wegner hatte zu Beginn der Sitzung beantragt, die Tagesordnungspunkte abzusetzen. Nach Auffassung der V-Partei³ lagen nicht alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vor; es habe ein „Lademangel“ bestanden, der die Beschlussfähigkeit infrage stelle. Der Antrag wurde vom Stadtrat abgelehnt, das Verfahren anschließend mit großer Mehrheit auf den Weg gebracht.
Inhaltlich erneuert die Partei ihre Kritik am vorgesehenen Baufeld „West“, das den bestehenden Klinikpark einschließt. Unter dem Deckmantel eines medizinisch notwendigen Neubaus drohe zusätzliche Wohnbebauung für „kliniknahes Wohnen“, so der Vorwurf. In diesem Zusammenhang stellt die V-Partei³ auch die Beteiligung privater Investoren infrage und spricht von mangelnder Transparenz bei planerischen und finanziellen Details.
Suggestive Präsentation im Stadtrat
Scharfe Worte findet die Partei zudem für die Präsentation in der Stadtratssitzung. Gezeigte Bilder maroder Technik sowie Visualisierungen mit südländisch anmutender Architektur hätten eher suggestiv als sachlich gewirkt. Kritik übt die V-Partei³ auch an den Augsburger Grünen, die einen Antrag auf Ausgleichsflächen zurückgezogen und dem Verfahren zugestimmt hatten.
Mit Blick auf das von Oberbürgermeisterin Eva Weber propagierte Konzept eines „Medical Valley“ spricht die Partei von einer Wahlkampfparole. Augsburg verfüge bereits über ein dichtes Netz medizinischer Einrichtungen; zusätzliche Großansiedlungen seien angesichts knapper Flächen fraglich. Zudem verweist die V-Partei³ auf ethische Debatten rund um Tierversuche in der medizinischen Forschung.
Ob die Regierung von Schwaben das Verfahren beanstandet, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon dürfte die politische Auseinandersetzung um Standort, Parkflächen und mögliche Investorenbeteiligung weiter an Schärfe gewinnen.
Beitragsbild: Stadt Augsburg, Karte aus öffentlicher Beschlussvorlage