Übermäßiger Alkoholkonsum in der Maxstraße: Selbstverpflichtung der Gastronomen
Nicht auf Verbote sondern auf Einsicht setzt die Stadt beim Alkoholkonsum und seinen Folgen in der Maximilianstraße. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung hat für seine Sitzung am Mittwoch eine Selbstvereinbarung für die Betreiber gastronomischer Betriebe vorbereitet.
Ladenschlussgesetz, Jugendschutzgesetz und Gaststättengesetz geben den normativen Rahmen für den Umgang mit Alkohol vor. Verbote erreichen aber nur dann ihr Ziel, wenn regelmäßig und flächendeckend überwacht wird. Hierzu fehlen der Stadt die Mittel und Ressourcen. Die Stadt hat nun eine Vereinbarung erarbeitet, der die Gastronomen in der Maxstraße freiwillig beitreten können. Die Betriebe erklären damit,
- Betrunkene bereits beim Einlass abzuweisen
- nicht nur an erkennbar Betrunkene, sondern auch an angetrunkene Personen nichts auszuschenken
- mehrere alkoholfreie Getränke, auch attraktive In-Getränke wie alkoholfreie Cocktails, nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk anzubieten
- das Ausschankverbot von Alkoholika an Minderjährige einzuhalten
- verantwortungsvolle Werbe- und Bewirtungskonzepte durchzuführen, die nicht vorrangig auf die vergünstigte Abgabe von alkoholischen Getränken setzen.
Verzichtet werden soll auf:
- Flatrate-Parties und All-Inclusive-Veranstaltungen
- 50-Cent- oder 1-Euro-Parties
- Gewährung von Mengenrabatt für alkoholische Getränke
- Verabreichung von alkoholischen Getränken in Kübeln
- “happy hour”- oder ähnliche Billigaktionen ab 0.00 Uhr bis Betriebsende
- Abgabe von “to go”- Produkten ab 0.00 Uhr (Verbot der sogenannten “Gassenschänke”).
Ferner sollen sich die Gastronomen verpflichten, die öffentlichen Fußwege im Umkreis von mindestens 20 Meter um das jeweilige Lokal zu reinigen, z.B. durch Errichtung eines gemeinsamen Reinigungsdienstes.
“Ordnungsrecht konsequent umgesetzt”
Die Stadt rechnet damit, dass die Einhaltung der Selbstverpflichtung für die Gastronomen mit Umsatzeinbußen und Kosten einhergehen wird. Durch das Führen und Veröffentlichen einer Positivliste soll jedoch im Sinn einer “Anerkennungskultur” eine Plattform geschaffen werden, wo die Unterzeichnung und Beachtung der Vereinbarung gegen den Alkoholmissbrauch positiv als Marketinginstrument wirken kann. Die Stadt setzt allerdings nicht nur auf das Prinzip Hoffnung, sondern winkt auch mit dem Zaunpfahl: Wer die Selbsterklärung nicht abgebe, müsse damit rechnen, dass “die ordnungsrechtlichen Maßgaben des Gaststättengesetzes (GastG) und des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) konsequent umgesetzt werden”. Das Polizeipräsidium Schwaben Nord hat der Stadt Unterstützung zugesagt.