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Freitag, 26.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Theater für alle: Wer erhält das Augsburger Kultursozialticket?

Kultur sollte für alle zugänglich sein. So die Prämisse, die jedoch in der Praxis oft schwer realisierbar ist, nicht zuletzt aufgrund sprachlicher, sozialer oder kultureller Barrieren. Das Theater Augsburg möchte seinen Beitrag hierzu leisten und bietet gemeinsam mit der Stadt Augsburg ein Kultursozialticket an.
Mit diesem soll sozial anerkannten, bedürftigen Personen finanziell der Zugang zum Theater erleichtert werden. Zum symbolischen Preis von einem Euro erhalten Inhaber des Augsburger Tafelausweises eine Karte an der Abendkasse bei fast allen Vorstellungen. Das Angebot gilt ab 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn und in allen Preiskategorien nach Verfügbarkeit – außer bei Premieren und Sonderveranstaltungen.

Die Ausstellung und Verlängerung des Augsburger Tafelausweises erfolgt in der Hauptstelle des Augsburger Tafel e.V. im Hirtenmahdweg 8. Neuausstellungen sind jeden Montag von 9.00 – 12.00 Uhr möglich; Verlängerungen jeden Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr. Zum Führen des Ausweises sind, nach Vorlage eines Bedürftigkeitsnachweises, berechtigt:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nach SGB II
  • Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII
  • Bezieher von Altersrente
  • sonstige Bedürftige in ähnlich finanzieller Situation wie obenstehend